Grundstücke

Sie finden auf dieser Seite neben unseren Vorschlägen zu den jeweiligen Grundstücken auch alle weiteren wichtigen Informationen. Die Liste wird ständig erweitert und weitere Vorschläge für Grundstücke werden eingepflegt. Um immer auf dem neusten Stand zu bleiben, abonnieren Sie auch gern unseren Newsletter.

Vorbemerkung

Nutzbare, landeseigene Grundstücke werden immer knapper. Der Bedarf an Vorhalteflächen für die sozio-kulturelle Infrastruktur steigt dem gegenüber stetig. Gleichermaßen müssen auch weiterhin Wohnungsbaupotentiale geprüft und genutzt werden, um dem ebenfalls steigenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Berlin gerecht zu werden.

Für DIE LINKE steht fest: Es bedarf parteiübergreifender Konsense und Kompromisse, um die verbleibenden Grundstücke im Bezirk einer sinnvollen Nutzung zu zuführen. Die Verfügung über Grund und Boden bedarf einer besonderen Verantwortung der politischen Akteure im Bezirk. Alleingänge einzelner Verantwortungsträger, um damit eigene parteipolitische Vorteile zu erreichen, lehnen wir ab.

Im Angesicht des intensiven Wohnungsbaus der vergangenen Jahre, hat die Nutzung landeseigener Grundstücke für die soziale, kulturelle und ökologische Infrastruktur für uns zunächst Vorrang. Sowohl akute Bedarfe als auch die Ausweisung als langfristige Vorhalteflächen sind hierbei zu berücksichtigen.

Die Unterbringung von geflüchteten Menschen ist eine gesamtstädtische Aufgabe. Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf leistet hierbei einen erheblichen Anteil. Neben der Bereitstellung von Wohnraum müssen Kindergarten- und Schulplätze in ausreichender Anzahl vorhanden sein. Umfassende soziale Angebote gehören ebenso zu den Gelingensbedingungen einer erfolgreichen Integration geflüchteter Menschen. Die Errichtung neuer Unterkünfte erfordert aus Sicht der LINKEN zwingend ein gemeinsames Agieren der demokratischen Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Bezirk. Auch in dieser Frage darf es keine Alleingänge einzelner Akteure geben. Wir erwarten von der Bezirksbürgermeisterin und ihrer Partei grundsätzlich, dass bevor jegliche Entscheidungen über neue Unterkünfte getroffen werden, ein Einvernehmen der demokratischen Parteien in der BVV hergestellt wird.

Das Agieren der Bezirksbürgermeisterin ist nicht geeignet, um einen parteiübergreifenden Konsens herzustellen. Im Gegenteil: Der offensichtliche Alleingang am Bezirksamt und der BVV vorbei ist ein massiver Vertrauensbruch. Das persönliche Votum der Bezirksbürgermeisterin gegenüber dem Senat zur Nutzung ausgewählter Grundstücke des Bezirks hat einen offenbar rein parteipolitischen Hintergrund. Wir werden dieses Votum nicht mittragen, deutlich widersprechen und eigene Vorschläge öffentlich unterbreiten.

Unsere Stellungnahme zum Brief der Bezirksbürgermeisterin

Flächen für ökologische Infrastruktur

Neben der regen Bautätigkeit muss der Bezirk auch konsequent Flächen ausweisen, die als Ausgleich der zunehmenden Versiegelung gegenüber stehen. Weiterhin muss ein Beitrag geleistet werden, damit die Aufheizung der Stadt durch den Erhalt von Grün- und Waldflächen entgegengewirkt wird. Zu diesem Zweck hat sich die Bezirksverordnetenversammlung und das frühere Bezirksamt entschlossen, konkrete Flächen vor einer Bebauung zu schützen und mit geeigneten Maßnahmen zu schützen.

Grundstücke

Das Grundstück Buckower Ring 54/56 wurde durch den Fachbereich Natur und Umwelt als sogenannte Kompesationsfläche angemeldet. Die an einen geschützten Grünzug angrenzende Fläche ist geeignet, um einen Beitrag zum Ausgleich von versiegelten Flächen zu leisten. Frühere Nutzungsvorhaben sind gescheitert, eine konkrete Nutzungsabsicht liegt nicht vor. Die Anmeldung von Flächen für diesen Grundstückspool hält sich bisher aufgrund der wenigen geeigneten Grundstücke in Grenzen. Ein Verzicht auf diese Fläche wäre daher ein gravierender Verlust.

Wir halten an diesem Nutzungsvorschlag fest. Eine Bebauung wie von der Bezirksbürgermeisterin vorgeschlagen mit einer HzE-Einrichtung ist an dieser Stelle nicht nachvollziehbar. Dies ist auch nicht mit dem zuständigen Jugendamt abgestimmt. Es sind konkrete Vorhalteflächen für mögliche HzE-Einrichtungen vorhanden, die unmittelbar nutzbar sind. Als Beispiel ist hierbei die Eichhorster Straße 19 genannt sowie eine Nutzung des Grundstücks in der Hoyerswerdaer Straße, dass als Vorhaltefläche des Jugendamtes ausgewiesen ist.

 

Beschlüsse der BVV und des Bezirksamts dazu:

Beschluss der BVV das Grundstück Buckower Ring 54 bis 58 für Ausgleichsmaßnahmen zu verwenden und von einer Bebauung abzusehen.

Beschluss der BVV die Grundstücke Langhoffstraße 9, 11, Buckower Ring 54, 56 , Hoyerswerder Straße 15, 17, 27  als geschützte Grünfläche (Wald), Grün- und Ausgleichsfläche (Ökokonto) bzw. für Jugendfreizeiteinrichtung zu sichern

Beschluss des Bezirksamts zum Buckower Ring (.PDF)

Das als Waldfläche identifizierte Grundstück in der Langhoffstraße 9/11 ist dicht bewachsen und leistet einen wichtigen Beitrag zum Mikroklima im Stadtteil. Geschützte Tierarten wurden dort gesichtet, ein wertvoller Baumbestand entwickelt sich derzeit. Das frühere Bezirksamt hatte gegenüber dem Senat eine Sicherung des Grundstücks als Wald- und Grünfläche angemahnt. Ebenso hatte das Grünflächenamt eine Übernahme ins bezirkliche Fachvermögen vorgeschlagen.
Wir fordern die grundsätzliche Sicherung des Langhoff-Waldes und den Verzicht auf jegliche Bebauung.

Die von der Bezirksbürgermeisterin eigenmächtig vorgeschlagene Nutzung für einen Erweiterungsbau der Grundschule unter dem Regenbogen ist völlig unverständlich. Zum einen ist die genannte Grundschule bereits fünfzügig mit zwei großen Gebäuden und damit an der Kapazitätsgrenze einer regulären Grundschule. Weiterhin wird die Grundschule einen Filialstandort in der Marzahner Chaussee erhalten und muss damit bereits eine Erweiterung bewältigen. Ein zusätzliche Erweiterungsbau ist daher nicht geboten. In unmittelbarer Nähe des Grundstücks in der Langhoffstraße, in der Bruno-Baum-Straße, wird zeitnah eine neue Grundschule errichtet und voraussichtlich im Jahr 2025 fertig gestellt. Damit werden ausreichend neue Grundschulplätze im Stadtteil geschaffen.

Eine Sicherung des Langhoff-Waldes als Waldfläche ist daher absolut verträglich im Hinblick auf die Bedarfe der sozialen Infrastruktur.

 

Beschlüsse der BVV dazu:

Beschluss der BVV die Grundstücke Langhoffstraße 9, 11, Buckower Ring 54, 56 , Hoyerswerder Straße 15, 17, 27  als geschützte Grünfläche (Wald), Grün- und Ausgleichsfläche (Ökokonto) bzw. für Jugendfreizeiteinrichtung zu sichern

Beschluss der BVV zur Sicherung des Waldes in der Langhoffstraße

 

 

Auf dem Gelände eines früheren Kindergartens wurde eine Kleingartenanlage, die „Kleingartenanlage an der Wendeschleife“, errichtet. Ein weiterer Teil des Geländes wurde dem Schulgelände der daneben liegenden Paavo-Nurmi-Grundschule zugeschlagen und mit einem Spielplatz bebaut. Somit befindet sich das Grundstück in der Hohenwalder Straße 15 in Nutzung. Wir lehnen eine Aufgabe der Kleingartenanlage grundsätzlich ab. Eine Bebauung mit einer „Modularen Unterkunft für Flüchtlinge (MUF)“ wie von der Bezirksbürgermeisterin vorgeschlagen ist daher an diesem Standort ausgeschlossen.

 

Aus der BVV dazu:

Antrag zur Sicherung der Kleingartenanlage und des Spielplatzes auf dem Grundstück Hohenwalder Straße

Grundstücke für Schulnutzung

Grundstücke

Im genannten Gebiet gibt es zwei große Areale, die im Bebauungsplan 10-55 als Schulflächen ausgewiesen sind. Auf der südlichen Fläche Maxie-Wander-Straße/Carola-Neher-Straße (Schulfläche 2) befinden sich die derzeit als Geflüchtetenunterkunft genutzten Gebäude des ehemaligen Max-Reinhard-Gymnasiums. Es ist vorgesehen diese Einrichtung zu schließen, die alten Gebäude abzureißen und eine neue Grundschule zu errichten. Am südlichen Rand dieses Schulgeländes befinden sich zwei „Mobile Unterrichtsräume (MUR)“ aus den 1990er Jahren, die nicht als Unterkunft genutzt werden. Diese sollen vorzeitig abgerissen und an deren Stellen ein „Modularer Erweiterungsbau (MEB)“ errichtet werden. Bis zur Fertigstellung der neuen Grundschule soll dieser MEB als Filiale der nahegelegenen Grundschule am Rosenhain fungieren.

Die Unterkunft für geflüchtete Menschen wird dringend gebraucht, eine sofortige Schließung ist derzeit nicht absehbar. Vor einer Schließung, ist ein Ersatzstandort und ein direkter Übergang der unterzubringenden Menschen zum neuen Standort dringend erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass nach einer Schließung unmittelbar ein Schulneubau erfolgen kann.

Wir schlagen vor:
1. Als mittelfristigen Ersatz für den Unterkunftsstandort Maxie-Wander-Straße/Carola-Neher-Straße wird die Reakivierung des leerstehenden Gebäudes im Brebacher Weg forciert. Hierzu wurden seitens Julia Witt bereits Vorarbeiten geleistet. Eine entsprechende Vorlage für das Bezirksamt wurde unverständlicherweise von Nadja Zivkovic gestoppt. Der Standort ist als Unterkunft für geflüchtete Menschen etabliert. Es gibt seitens der GESOBAU ein Interesse den Umbau des Gebäudes vorzunehmen.

Nach Umzug der Einrichtung von der Maxie-Wander-Straße in den Brebacher Weg wird der Abriss der alten Gebäude und der Grundschulneubau umgesetzt. 

 2. Der Abriss der MUR und der Neubau des MEB am südlichen Rand der Schulflächen des Bebauungsplans 10-55 wird abgesichert und durchgeführt. Damit entstehen schnellstmöglich zusätzliche Grunschulplätze. Diese Maßnahmen sollte Priorität haben.

3. Für den Neubau einer Schule steht  das direkt angrenzende nördliche, unbebaute Grundstück (Auerbacher Ring, Schulfläche 1) ebenfalls zur Verfügung. Dieses ist ebenfalls als Schulfläche im Bebauungsplan ausgewiesen. 

 

Aus der BVV dazu:

Antrag für einen Ersatzstandort für die Unterkunft in der Maxie-Wander-Straße

Das Grundstück in der Ludwig-Renn-Straße 28, 30 liegt im Gebiet des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans 10-96. Zielstellung des Bebauungsplans ist die Festsetzung des Gebiets als Wohnungsbaufläche für eine Blockrandbebauung der vorhandenen Gebäude. Ein durchgeführtes Vergabeverfahren an eine landeseigene Wohnungsgesellschaft ist jedoch gescheitert. Das frühere Bezirksamt hatte das Grundstück der STADT UND LAND als Ersatzfläche für die geplante Innenhofbebauung der Lily-Braun-Straße angeboten. Dies wurde seitens der Wohnungsgesellschaft abgelehnt.

Im Angesicht des steigenden Bedarfs an Schulplätzen in dieser Bezirksregion, wurde das Grundstück im vergangenen Jahr als Schulvorhaltefläche ausgewählt. Ein dringend benötigter Erweiterungsbau für eine bestehende Grundschule oder einen Schulneubau können hier realisiert werden. Wir halten an diesem schulischen Nutzungsvorhaben fest und werden in der Bezirksverordnetenversammlung eine Änderung der Planungsziele des Bebauungsplanverfahrens anstreben.

Vorhalteflächen für die Kinder- und Jugendhilfe

Grundstücke

In der Hoyerswerdaer Straße befindet sich ein Grundstück, das durch das Jugendamt genutzt werden möchte. Auf dem Grundstück befand sich ursprünglich ein Kindergarten, der in den 2000er Jahren abgerissen wurde. Das Jugendamt hat wiederholt deutlich gemacht, dass es hier eine Vorhaltefläche für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit benötigt. Sowohl Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit als auch die Schaffung von HzE-Angeboten sind auf dieser Fläche realisierbar. Die Unterversorgung der Region mit Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe lassen einen Verzicht auf diese Vorhaltefläche nicht zu. Wir unterstützen daher das Votum des Jugendamtes und des früheren Bezirksamtes, das Grundstück in der Hoyerswerdaer Straße für den Jugendbereich zu sichern. In direkter Sichtweite befindet sich eine MUF in der Albert-Kuntz-Straße. Auch deshalb schließt sich der Vorschlag der Bezirksbürgermeisterin zur Nutzung des Grundstücks als Unterkunft aus.

 

Beschlüsse der BVV und des Bezirksamts dazu:

Beschluss der BVV die Grundstücke Langhoffstraße 9, 11, Buckower Ring 54, 56 , Hoyerswerder Straße 15, 17, 27  als geschützte Grünfläche (Wald), Grün- und Ausgleichsfläche (Ökokonto) bzw. für Jugendfreizeiteinrichtung zu sichern

Beschluss des Bezirksamts das Grundstück Hoyerswerdaer Straße 15/17 als Fläche für eine Jugendfreizeiteinrichtung zu entwickeln. Eine Wohnbebauung am Standort wird durch das Bezirksamt abgelehnt.

Unterkünfte für geflüchtete Menschen

Marzahn-Hellersdorf leistet einen erheblichen Beitrag bei der Unterbringung und Integration von geflüchteten Menschen. Soziale Einrichtungen, Schulen und Kindergärten unterstützen ebenso wie ehrenamtliche Helfende von Flucht betroffene Menschen. Für uns als LINKE ist klar: Unterkünfte für geflüchtete Menschen müssen eine menschenwürdige Unterbringung gewährleisten. Auch das Umfeld muss hierbei berücksichtigt werden, um möglichst gute Unterstützungsangebote und Hilfsressourcen zu erschließen. Schul- und Kindergartenplätze, Beratungs- und Unterstützungsangebote müssen ausreichend vorhanden sein. Daher ist eine gute Verteilung von Unterkünften im gesamten Land Berlin geboten. Nur so kann eine Unterbringung auch mit ausreichend flankierender Unterstützung der Bewohnenden der Unterkünfte einhergehen. Bisher ist es nicht gelungen, dass alle Bezirke ihren notwendigen Beitrag für eine menschenwürdige Unterbringung von Menschen in Not leisten. Einige der geplanten „Modularen Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF)“ wurden bisher nicht gebaut. Im Gegensatz dazu wurden in Marzahn-Hellersdorf alle Planungen ohne Einschränkungen umgesetzt.

Wir erwarten vom Berliner Senat, dass Unterkünfte gut und sinnvoll verteilt werden. Bereits geplante MUF-Standorte müssen auch endlich umgesetzt, bevor neue Grundstücke akquiriert werden. Temporäre Standorte (z.B. Container) sollten daraufhin geprüft werden, ob ein Ersatz mit einer MUF möglich ist. Dies verbessert deutlich die Lebensqualität der untergebrachten Menschen. Neben einer guten Verteilung von Unterkünften im gesamten Stadtgebiet, muss auch innerhalb des Bezirks eine sinnvolle Standortfindung erfolgen. Nur so können die vorhandenen Ressourcen zur Unterstützung von geflüchteten Menschen verträglich genutzt werden.

 

Grundstücke

Im Brebacher Weg befindet sich ein Bestandsgebäude, das ursprünglich zum Krankenhausstandort gehörte. 2016 wurde das zeitweise leerstehende Haus als Unterkunft für geflüchtete Menschen umgenutzt. Der Standort ist bereits als Unterkunft etabliert. Eine gute Verkehrsanbindung ist durch den S5/U5- Bahnhof Wuhletal gegeben. Ein gut funktionierendes Hilfsnetzwerk mit sozialen Einrichtungen und Ehrenamtlichen wurde während des Betriebs der Einrichtung geknüpft.

Eine dauerhafte Nutzung hätte eine Sanierung des Gebäudes erforderlich gemacht, sodass die Einrichtung 2021 geschlossen wurde. Der beabsichtigte Bau einer MUF wurde durch den Denkmalschutz abgelehnt; in unmittelbarer Nähe befindet sich ein Denkmalareal. Die Ausmaße einer regulären MUF würden den Denkmalbereich tangieren.

Alternativ zu einem Neubau hat die Bezirksstadträtin Julia Witt eine Sanierung und erneute Nutzung als Geflüchtetenunterkunft mit der landeseigenen GESOBAU ausgelotet. Ebenso wurden positive Gespräche mit der zuständigen Senatsverwaltung (vor der Wahlwiederholung) geführt. Es wurde eine entsprechende Vorlage für das Bezirksamt mit dem beabsichtigten Vorgehen vorbereitet. Die Bezirksbürgermeisterin hat diese Vorlage ohne Begründung aufgehalten und eine Beschlussfassung im Bezirksamt verhindert. DIE LINKE fordert, umgehend an die geführten Gespräche anzuknüpfen und eine Reaktivierung des Gebäudes als Unterkunft zu forcieren. Nach einer Sanierung kann dies der Ersatzstandort für einen mittel- oder langfristigen Wegfall der Unterkunft in der Maxie-Wander-Straße werden

 

Aus der BVV dazu:

Antrag für einen Ersatzstandort für die Unterkunft in der Maxie-Wander-Straße