Zur Entwicklung des östlichen Helene-Weigel-Platzes

StadtentwicklungVerkehrMarzahn-Hellersdorf

Mit der geplanten Neubebauung des östlichen Helene-Weigel-Platzes werden die ca. 320 kostenfreie Parkplätze wegfallen. Im geplanten Parkhaus sind kostenpflichtige Stellplätze für Besucher*innen und Anwohner*innen vorgesehen und für den geplanten Einzelhandel werden etwa 60 Parkpläte geplant, die auch nach Ladenschluss für die Anwohner*innen nutzbar sein sollen. Zur Realisierung des Gesamtprojekts will der Bezirk dem Investor etwa 2.000 qm² verkaufen. Im Gegenzug könnte der Bezirk die komplette untere Etage kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung gestellt bekommen, wie die Berliner Woche am 14. November 2018 berichtete. Die Verhandlungen dazu laufen derzeit noch.

Hier dokumentieren wir Antworten zu den Kleinen Anfragen, die der Fraktionsvorsitzende Bjoern Tielebein dem Bezirksamt gestellt hat:

Zur Parkplatzsituation auf dem östlichen Teil des Helene-Weigel-Platzes (KA-274/VIII)

Frage 1: Was soll aus Sicht des Bezirksamtes konkret Inhalt des in der Kleinen Anfrage KA-193/VIII genannten separaten Nutzungsvertrages zur Errichtung eines Parkhauses auf bisherigen Flächen des Bezirksamtes sein?

Der Nutzungsvertrag wird separat von dem zu schließenden städtebaulichen Vertrag zwischen dem Bauträger und dem Straßen- und Grünflächenamt geschlossen. Da dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, besteht Vertraulichkeit über Einzelinhalte. Die Ziele dieses Vertrages werden ebenfalls Teil des städtebaulichen Vertrages sein, dessen Abschluss noch im ersten Quartal 2018 angestrebt wird.

Frage 2: Strebt das Bezirksamt die Kostenfreiheit der Nutzung der Parkplätze in dem genannten Parkhaus für die Öffentlichkeit und/oder die Anwohner/innen an?

Ein Teil der Stellplätze wird kostenfrei, mit zeitlicher Beschränkung tagsüber an Wochen-tagen, öffentlich nutzbar sein, wie z.B. auf dem Parkplatz hinter dem REWE-Markt. Ebenso werden jene rund 60 Stellplätze nutzbar sein, die dem vorgesehenen Lebensmittelmarkt zugeordnet sind. Weitere Stellplätze werden gegen Gebühr nutzbar sein. Insbesondere wird angestrebt, in der Stellplatzanlage (mind. 212 Stellplätze) Dauerparkplätze für die Anwoh-ner/innen der umgebenden Wohnhäuser und interessierte Dritte zu einer moderaten Miete zu vermieten. Aktuell erkennbar ist ein durchgängig hoher Nutzungsanteil der Stellplätze durch die umgebende Bewohnerschaft. Ein eigener, gemieteter Stellplatz, geschützt vor Schnee oder Laub und Vogeldreck, dürfte insofern auch das Interesse dieser Bewohnerschaft treffen.

Frage 3: Wie gedenkt das Bezirksamt, die wegfallenden Parkplätze werktags zwischen morgens und abends für die umliegenden Gewerbetreibenden, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen zu kompensieren?

Das zugrunde liegende Konzept regelt, dass die Stellplatzbilanz kein Defizit aufweist, d.h. die aktuelle Anzahl an Stellplätzen wird durch die bauliche Entwicklung nicht reduziert. Reduziert wird die Anzahl uneingeschränkt und kostenfrei bestehender Stellplätze.

Die insgesamt rund 110 kostenfreien Plätze mit zeitlicher Nutzungsbeschränkung bieten eine Verbesserung für Nutzerinnen und Nutzer der Handels- und Gewerbebetriebe, der Verwal-tung, der Schwimmhalle sowie der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen im Vergleich zur geltenden Regelung.

Befristete Einschränkungen werden unvermeidbar sein, wenn das Stellplatzgebäude als erste Baumaßnahme errichtet wird. Die Errichtung als Stahlsystembau wird diesen Zeitraum so kurz wie möglich gestalten.

Juliane Witt
Bezirksstadträtin für Weiterbildung, Kultur, Soziales und Facility Management

 

Entwicklung des Areals "Kino Sojus" (KA-193/VIII)

Frage 1: Wer ist derzeitiger Eigentümer der Liegenschaft „Kino Sojus“?

Für dieses Grundstück ist eine Privatperson als Eigentümer eingetragen.

Frage 2: Mit welcher Zielstellung hat das Bezirksamt einen städtebaulichen Vertrag verhandelt?

Der östliche Bereich des Helene-Weigel-Platzes (HWP), der im Wesentlichen durch das vorhandene Gesundheitszentrum (HWP 10 und 11), die vorgelagerten Stellplätze und das seit mehr als 10 Jahren nicht mehr (aktiv) genutzte ehemalige Kino Sojus geprägt ist, erweist sich in seiner stadträumlichen Entwicklung und seiner Attraktivität durch die brach gefallene Nutzung des ehemaligen Kinos Sojus als stark eingeschränkt. Der Funktion eines zentralen Versorgungsbereiches (Ortsteilzentrum Helene-Weigel-Platz) kann der östliche Bereich des Helene-Weigel-Platzes nur bedingt nachkommen. Darüber hinaus führte die jahrelange Nichtnutzung des Areals in und um das Kino Sojus dazu, dass das Gebäude des Sojus zunehmend Schäden aufweist, welche seit dem Jahr 2011 dazu führten, dass im Wege der Ersatzvornahme durch das Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz (BWA UD), Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden mussten. Diese Umstände begründen einen schon länger anhaltenden städtebaulichen Missstand, der eine positive Entwicklung des östlichen Helene-Weigel-Platzes behindert.

Zur Verbesserung der Situation des östlichen Helene-Weigel-Platzes wurde – vom Stadtentwicklungsamt beauftragt - ein städtebauliches und verkehrsplanerisches Konzept für den östlichen Teilbereich des Helene-Weigel-Platzes erarbeitet, welches verschiedene Entwicklungsalternativen für diesen Bereich untersuchte, aus denen sich als Vorzugsvariante die Ansiedlung eines Einzelhandelsmarktes, kombiniert mit der Schaffung von Wohnraum (bspw. für betreutes Wohnen) in zwei aufgestockten Geschossen, herauskristallisierte. Dieses Konzept wurde veröffentlicht im Rahmen der Feierlichkeiten zum 35. Jubiläum des Bezirkes Marzahn.

Für das Sojus-Grundstück selbst gibt es einen Käufer (Projektentwickler), welcher entsprechend des vorgenannten Konzeptes beabsichtigt, auf dieser Fläche einen großflächigen Einzelhandelsmarkt (Vollsortimenter) zuzüglich zu errichtender Wohnungen für betreutes Wohnen in den darauf beabsichtigten Obergeschossen zu errichten. Die nötigen Schritte zur dementsprechenden Eigentumsübertragung vom Voreigentümer sind bereits eingeleitet bzw. vorgenommen worden.

Der städtebauliche-/Erschließungsvertrag wird gegenwärtig noch zwischen dem Grundstückskäufer und dem Bezirksamt mit der Zielstellung seitens des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf verhandelt, einerseits das Investitionsvorhaben zu ermöglichen, um den östlichen Helene-Weigel-Platz seiner oben beschriebenen stadträumlichen Funktion im Sinne eines zentralen Versorgungsbereiches gemäß dem o.g. städtebaulichen und verkehrsplanerischen Konzept zuzuführen und gleichzeitig den städtebaulichen Missstand, der durch den Verfall des ungenutzten ehemaligen Kino Sojus verursacht wird, zu beseitigen; andererseits ist es Zielstellung des städtebaulichen-/Erschließungsvertrages, die durch dieses Projekt ausgelösten Folgen wie z.B. die Neuordnung oder die Erweiterung von Straßen und Wegen in diesem Bereich sowie auch den Wegfall der durch das Vorhaben in Anspruch genommenen Stellplatzflächen zu regeln und zu kompensieren (durch Errichtung eines 4-geschossigen Split-Level-Parkdecks mit ca. 212 Stellplätzen). Für die Umsetzung des Vorhabens ist Voraussetzung, dass der Investor das Sojus-Gebäude auf seine Kosten abreißen lässt.

Diese Investition bietet die Gelegenheit, für den Bezirk gleichzeitig den vorhandenen städtebaulichen Missstand des ruinösen Sojus-Gebäudes zu beseitigen und die Attraktivität des zentralen Versorgungsbereiches Helene-Weigel-Platz zu steigern. Flankiert werden soll der städtebauliche-/Erschließungsvertrag durch einen Nutzungsvertrag hinsichtlich der Stellplätze/des Parkhauses sowie durch einen Grundstücksvertrag, welche die entsprechenden Einzelheiten hierzu jeweils regeln.

Zu berücksichtigen ist, dass bei einem Belassen der derzeitigen Situation mit einem weiteren Verfall des Gebäudes und, hierdurch bedingt, mit vermutlich kostenverursachenden Sicherungsmaßnahmen zu rechnen sein wird.

Frage 3: Wurde die Forderung der BVV nach Erhalt des Schriftzuges des Kinos berücksichtigt?

Diese Forderung wird im Entwurf des städtebauliche-/Erschließungsvertrages berücksichtigt.

Frage 4: Wie wird der Wegfall der öffentlichen Parkplätze kompensiert?

Der Wegfall öffentlicher Parkplätze wird teilweise kompensiert durch die beabsichtigte Errichtung eines 4-geschossigen Split-Level-Parkhauses mit ca. 212 Stellplätzen. Ferner wird eine Regelung angestrebt, die ermöglicht, dass Einzelhandelsstellplätze außerhalb der Öffnungszeiten bzw. von abends bis morgens von der Öffentlichkeit genutzt werden können.

Frage 5: Welche Gegenleistung erhält der Bezirk für die Übertragung von Parkplatzflächen an den Investor?

Die wesentliche Gegenleistung entsteht durch den möglichen Erwerb sowie die Pacht der erforderlichen Ergänzungsflächen zur Errichtung des Vorhabens und zur Errichtung eines Stellplatzgebäudes.

Frage 6: Kann das Bezirksamt der BVV den Entwurf des städtebaulichen Vertrages zurKenntnisnahme vorlegen?

Da die Verhandlungen zum städtebaulichen/Erschließungsvertrag noch nicht abgeschlossen sind und bisherige Verhandlungsergebnisse nicht durch eine Kenntnis der Öffentlichkeit gefährdet werden sollen, wird dem Vertrauensschutzinteresse zum gegenwärtigen Zeitpunkt gegenüber dem Interesse der Kenntnisnahme der BVV ein höheres Gewicht beigemessen. Dies entspricht der vergleichbaren Situation bei noch nicht abgeschlossenen behördlichen Entscheidungen, die sich noch im Entscheidungsprozess befinden. Dem Kenntnisnahme-interesse nachkommend, werden nachfolgend die wesentlichen Regelungsgegenstände des avisierten städtebaulichen-/Erschließungsvertrages benannt:

  • -Der Investor soll verpflichtet werden, die für das von ihm in Abstimmung mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf geplante Vorhaben (s.o.) notwendigen Erschließungsmaßnahmen (Anpassung/Neuordnung der Straßen- und Wegesituation) auf seine Kosten durchführen zu lassen.
  • Der Investor soll durch die Ansiedlung des o.g. Vorhabens dazu beitragen, den städtebaulichen Missstand (s.o.) im Bereich des östlichen Helene-Weigel-Platzes (Bereich Sojus) zu beseitigen (Abriss Sojus, Neuerrichtung zentrenbezogener Funktionen).
  • Der städtebauliche/Erschließungsvertrag soll die Übertragung bezirklicher Flächen als Arrondierung zum geplanten Vorhaben vorbereiten. Die Einzelheiten der Grundstücksflächenübertragung sollen in einem nachfolgenden, sich auf diesen städtebaulichen/Erschließungsvertrag beziehenden Grundstücksvertrag geregelt werden.
  • Der städtebauliche/Erschließungsvertrag soll die Nutzungsüberlassung weiterhin beim Bezirk verbleibender Flächen zur Kompensation durch das Vorhaben wegfallender Stellplätze vorbereiten. Hierbei soll der Investor zur Errichtung eines 4-geschossigen Split-Level-Parkhauses mit 212 Stellplätzen verpflichtet werden. Ferner sollen die geplanten Einzelhandelsstellplätze von abends bis morgens durch die Öffentlichkeit genutzt werden können. Die Einzelheiten der Nutzungsüberlassung, der Errichtung und des Betriebes des beabsichtigten Parkhauses sollen wiederum in einem separaten Nutzungsvertrag geregelt werden.

Dagmar Pohle