Zu Wohnberechtigungsscheinen
Ds. 0152/VIII
Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
- Warum erhalten im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Flüchtlinge erst einen Wohnberechtigungsschein, wenn ein „elektronischer Aufenthaltstitel“ der Ausländerbehörde Berlin vorliegt?
- Weshalb werden die Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die „Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft“ oder die Erteilung des „subsidiären Schutzes“ nicht für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines als ausreichend betrachtet?
- Wie erklärt sich das Bezirksamt, dass in anderen Bürgerämtern Berlins bereits mit der Anerkennung des Aufenthaltstitels ein Wohnberechtigungsschein erteilt wird?