Zu Wohnberechtigungsscheinen

Ds. 0152/VIII

Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE


Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

  1. Warum erhalten im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Flüchtlinge erst einen Wohnberechtigungsschein, wenn ein „elektronischer Aufenthaltstitel“ der Ausländerbehörde Berlin vorliegt?
  2. Weshalb werden die Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die „Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft“ oder die Erteilung des „subsidiären Schutzes“ nicht für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines als ausreichend betrachtet?
  3. Wie erklärt sich das Bezirksamt, dass in anderen Bürgerämtern Berlins bereits mit der Anerkennung des Aufenthaltstitels ein Wohnberechtigungsschein erteilt wird?