Sicherheit für Kita- und Schulkinder in Kaulsdorf-Süd

Drucksache - 2574/VIII

Antrag der Fraktion DIE LINKE


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, entsprechend dem aktuellen Entwurf des B-Planes 10-15 folgende Maßnahmen einzuleiten:

  1. Der unbefestigten Bereich in der Fichtenstr. ab Hausnummer 10 bzw. 20 bis nördliches Ende (Haupteingang der Kita  - nördliche Gebäudekante) soll umgehend als öffentliches Straßenland mit einem Wendekreis nachhaltig gestaltet, zeitweiliges Halten in den Seitenbanketten ermöglicht und eine Seitenbepflanzung realisiert werden. Bei der diesbezüglichen Ausgestaltung des Straßenraumes sind der Kita-Träger und die Anwohnenden zu beteiligen.
  2. Bis zur Eröffnung der Sporthalle für die Ulmengrundschule soll die Waldstraße zwischen Bergedorfer und Heerstr. wie geplant aus- bzw. neugebaut werden, wobei insbesondere auf mindestens einer Straßenseite durchgehend ein Gehweg angelegt werden soll.
  3. Der im B-Planentwurf vorgesehenen Gehweg zwischen der Chemnitzer Str. und Fichtenstr., südlich entlang des ALDI-Marktes, ist umgehend zu planen und bis zur Eröffnung der Kita zu realisieren.
  4. Über die eingeleiteten einzelnen Maßnahmen ist die BVV in ihrer Sitzung im Juni schriftlich zu unterrichten.

Begründung:

Mit der Einleitung des B-Planverfahrens 10-15 am 12.9.2003 und der auf Initiative von Eltern und der BVV später erfolgten (2017) Einordnung dringend benötigter öffentlicher Einrichtungen wie eine Kita und eine Schulsporthalle, ist seit mehr als 3 Jahren die Notwendigkeit gegeben, zeitnah alle finanziellen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, um mit Eröffnung der Gemeinbedarfseinrichtungen für Kinder die Erschließungsanlagen hergestellt zu haben.

Die besagte Kita wird im September diesen Jahres in Betrieb gehen und nach Aussage des Bezirksamtes der Bau der Schulsporthalle im Herbst 2021 beginnen und voraussichtlich im Herbst 2022 in Nutzung gehen.

In der BVV am 25.3.2021 gab die zuständige Bezirksstadträtin Frau Zivkovic zur Kenntnis, dass seitens des Bezirksamtes für den benannten unbefestigten Abschnitt der Eichenstr. als auch für die Waldstr. keinerlei Planungen oder Straßenbaumaßnahmen bisher geplant sind.

Angesichts der Tatsache, dass der Bezirk seit dem Aufstellungsbeschluss unbestreitbar die Absicht hatte und hat, entsprechende öffentliche Straßen im B-Plangebiet anzulegen und die benannten Einrichtungen 2021-2022 zu einem (wünschenswerten) großen Aufkommen von Kindern von Kita und Schule führen, ist es dringend geboten, den Neu- und Ausbau der betreffenden Abschnitte unverzüglich zu beginnen.