Nominierung von Mitgliedern der BVV für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten für die VIII. Wahlperiode
Ds. 0046/VIII
Interfraktioneller Antrag
Die BVV möge beschließen:
Für den im Januar 2017 für die Dauer der Wahlperiode der BVV zu bildenden Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten werden gemäß § 34 (3) Buchstabe a) des Gesetztes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) drei Bezirksverordnete als Mitglieder und weitere Bezirksverordnete als stellvertretende Mitglieder nominiert:
Vorgeschlagen sind:
- Frau Zoe Dahler - Fraktion DIE LINKE
- Frau Sandra Schramm - Fraktion der AfD
- Frau Christiane Uhlich - Fraktion der SPD
- Frau Sylvia Losensky - Fraktion der CDU
- Herr Daniel Birkefeld - Fraktion der AfD
Begründung:
Der Beirat setzt sich gemäß 3 34 (3) AZG zusammen und wird für die Dauer der Wahlperiode der BVV gewählt. Da ihm u. a. drei Bezirksverordnete angehören werden, sind diese von der BVV zu bestimmen, damit die Vorlage des Bezirksamtes zur Wahl des gesamten Beirates erstellt und der BVV schnellstmöglich zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.
