Homeoffice ist keine Kinderbetreuung!

Ds. 2070/VIII

Antrag der Fraktion DIE LINKE


Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass Homeoffice generell nicht als Form der Kinderbetreuung gewertet wird und wenn der Anspruch auf Notbetreuung besteht, dieser nicht wegen Homeoffice erlischt. Selbiges gilt für Eltern in Ausbildung und Studium, die sich im Onlineunterricht befinden.


Begründung:
Ein Kind im Kita-Alter sinnvoll zu betreuen und dabei zeitgleich im Homeoffice zu arbeiten bzw. im Online-Unterricht zu lernen, ist schlichtweg nicht möglich. Selbiges gilt für die Unterstützung von Kita-Kindern und Schüler*innen bei Lernaufgaben, die zu Hause absolviert werden müssen. Die Wertung von Homeoffice als Kinderbetreuung kann auch dazu führen, dass Eltern, die Anspruch auf Notbetreuung haben und ihren Beruf im Homeoffice ausführen könnten, dennoch vorzugsweise am Arbeitsplatz tätig sind, um den Anspruch auf Betreuung zu behalten. Das wirkt dem Gebot der Kontaktbeschränkungen entgegen.