Sommerrodungsverbot konsequent durchsetzen!
Ds. 1635/VII
Antrag der Fraktion DIE LINKE
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die rechtlichen Möglichkeiten der Durchsetzung des Sommerrodungsverbotes auszuschöpfen. Auch bei eigenen Baumaßnahmen soll der Bezirk Eingriffe in Gehölzbestände und andere Naturräume während der Vegetations- bzw. Brutperiode vermeiden.
Begründung:
Seit einer Beschlussfassung des OVG Berlin-Brandenburg vom 19.07.2013, gilt das sogenannte Sommerrodungsverbot auch für Bauherren mit einer Baugenehmigung.
Zulässig sind Rodungen während der Vegetationsperiode nur in eng umschriebenen Legalausnahmen gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 bis 4 BNatSchG.
Der Bezirk bekennt/bekannte sich wiederholt zur Berliner Strategie zur Biologischen Artenvielfalt und hat gerade mit der Strategie 2020 mit Maßnahmen zum Biotop- und Artenschutz sowie der Umweltbildung Pflöcke zu deren Umsetzung eingeschlagen, so dass es angesagt wäre, auch im eigenen Verwaltungshandeln und der Beurteilung von Verstößen im Rahmen der Gesetzlichkeit und der pflichtgemäßen Ermessens nachvollziehbare strenge Maßstäbe im Sinne der Erhalt der natürlichen Artenvielfalt anzulegen.
