Theater am Park vor dem Verfall retten!
Drucksache - 1041/IX
Überfraktioneller dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE, Fraktion der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht,
auf der Grundlage der Zielplanung zu Sanierung und Umbau des Theaters am Park (TaP)
- die Einsparpotenziale darzustellen.
- die Möglichkeiten für Umbau bzw. Sanierung als Bauabschnitte darzustellen, die mit 11 Mio € realisierbar und welche Nutzungen damit realistisch wären.
- weitere Bauabschnitte zu bilden, so dass das gesamte Sanierungs- und Umbauprojekt für Nord- und Südflügel sowie das Bühnenhaus erfasst wird.
- mit Akteur*innen des Runden Tisches Tanz zu prüfen, ob das Bühnenhaus mit den geplanten Umbauten sich als Haus des Tanzes für Berlin eignen würde.
Dazu ist der BVV bis zum 30.01.2023 zu berichten.
Im Ergebnis dessen wird das Bezirksamt ersucht,
- einen qualifizierten Förderantrag an die Senatsverwaltung im erforderlichen finanziellen Umfang und gegebenenfalls mit unterschiedlichen Abrufzeiten entsprechend der identifizierten Bauabschnitte zu stellen.
- gemeinsam mit den Senatsverwaltungen für Kultur & Europa sowie Finanzen zu prüfen, ob das Bühnenhaus mit den geplanten Umbauten als Haus des Tanzes geeignet wäre.
Dazu ist der BVV bis zum 28.02.2023 zu berichten.
Begründung:
Die Notwendigkeit für diesen Antrag ergibt sich aus den Erkenntnissen der Zielplanung zu Sanierung und Umbau des Theaters am Park sowie der durchgeführten Sondersitzung der Ausschüsse für Weiterbildung und Kultur und Wirtschaft, Arbeit, Digitalisierung am 29.11.2022.
Die Kostenschätzung auf der Grundlage der Zielplanung ergab eine Kostenexplosion von ursprünglich angenommenen 11 Mio€ auf nunmehr über 40 Mio€, die Zunahme der Baukosten noch nicht eingerechnet.
In allen bisherigen Planungen zur Nutzung des Hauses hat für das Bühnenhaus immer „Tanz“ den Schwerpunkt gebildet. Da es in Berlin an einem großen Ort für ein Haus des Tanzes noch immer fehlt, dieser aber dringend benötigt wird, wäre das Bühnenhaus in Biesdorf eine zu überprüfende Möglichkeit, diese Zielstellung des Runden Tisches Tanz zu verwirklichen. (https://www.tanzraumberlin.de/fileadmin/user_upload/02_Kulturpolitik/RTT/rtt_2019_abschlussbericht.pdf)
Gleichzeitig wäre das ein Ort, an dem ein sog. „Weißer Fleck“ außerhalb der Stadtmitte mit Farbe gefüllt werden könnte.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem maroden Zustand des Gebäudes und der Notwendigkeiten, zusätzliche GRW- bzw. Landes-Mittel einzuwerben bzw. lange aufgeschobenes Handeln endlich auf den Weg zu bringen.
