Selbstständiges Wäsche waschen auch für Geflüchtete in der MUF Zossener Straße

Drucksache - 0488/IX

Überfraktioneller dringlicher Antrag der Fraktionen DIE LINKE, Fraktion der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der zuständigen Stellen, insbesondere der Gesobau, dafür einzusetzen, dass in den Apartments der Modularen Unterkunft für Geflüchtete in der Zossener Straße Bewohnende ihre eigenen Waschmaschinen anschließen und benutzen können. Vorhandene Waschmaschinenanschlüssen sollen dafür unbedingt erhalten bleiben und sollen nicht demontiert werden.


Begründung:

Bei der Modularen Unterkunft für Geflüchtete in der Zossener Straße handelt es sich um eine sogenannte MUF 3.0. In dieser Form von Gemeinschaftsunterkunft gibt es nur noch einen sehr geringen Personalschlüssel und keine tägliche Sozialarbeit mehr vor Ort. In der Unterkunft leben Menschen, die bereits seit längerer Zeit im Bezirk leben, gut integriert sind und ein selbstständiges Leben führen. Sie wohnen überwiegend in dieser Unterkunft, da sie auf dem Markt keine Wohnungen finden.

In den Apartments sind Waschmaschinenanschlüsse vorhanden, die nach Auskunft des Betreibers jedoch nicht genutzt werden dürfen und in Kürze sogar demontiert werden sollen. Hintergrund ist, nach Auskunft des Betreibers, die Gebäudeversicherung der Gesobau, die den Anschluss von Waschmaschinen in den gefliesten Bädern, die sogar mit  Bodenabläufen ausgestattet sind, nicht erlaubt.

Stattdessen gibt es einen separaten Waschraum in dem Industriewaschmaschinen und -trockner zum Waschen zu Verfügung stehen. Diese Geräte sind sehr teuer und könnten eingespart werden, wenn Bewohnende eigene Waschmaschinen nutzen. Das Waschen in einem zentralen Raum bedeutet für Bewohnende auch immer, dass sie ihre Wäsche eine Zeit lang unbeaufsichtigt lassen müssen und es so zum Verlust von Wäsche kommen kann.