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Schüler*innen dürfen nicht in der Warteschleife sein!

Drucksache - 0790/IX

Überfraktioneller Antrag der Fraktion DIE LINKE, Fraktion der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, zum Schuljahr 2023/24 dafür Vorsorge zu treffen, dass Schüler*innen, die in unserem Bezirk ein Gymnasium besuchen und das Probejahr nicht bestehen, mit dem ersten Schultag nach den Ferien an einer anderen weiterführenden Schule lernen können.

Voraussetzung ist, dass noch vor den Sommerferien der Bedarf erfasst wird und eine Konferenz mit der Leitung der Senatsaußenstelle und den Schulleiter*innen aller weiterführenden Schulen einschließlich der Gymnasien durchgeführt wird, auf der die Verteilung der Bedarfsplätze festgelegt wird. Dabei sind auch für die Schüler*innen Plätze vorzuhalten, die die Möglichkeit einer Prüfung in Anspruch nehmen.

Den Schüler*innen und ihren Eltern ist zu Beginn der Ferien ein Schulplatz nachzuweisen, damit auch die Anmeldung in der neuen Schule rechtzeitig erfolgen kann.


Begründung:

Nach dem Schulgesetz steht jedem/r Schüler*in im Folgeschuljahr vom 1.Tag an ein Schulplatz zu. In den Schulferien und auch noch zu Beginn dieses Schuljahres wussten die Schüler*innen, die das Probejahr nicht bestanden haben, nicht, wo sie zur Schule gehen können.

Die eh schon für die meisten dieser Schüler*innen sehr bedrückende Erfahrung, es „nicht geschafft zu haben“ wurde dadurch noch durch die Erfahrung verstärkt, dass sie auf einer „Warteliste“ stehend zunächst nirgends gewollt wurden.

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