Sanierung von leerstehenden/teilweise leerstehenden landeseigenen Gebäuden

Drucksache - 0435/IX

Antrag Fraktion DIE LINKE


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, Maßnahmen zu ergreifen, um alle leerstehenden und für die Bezirksverwaltung nutzbaren landeseigenen Gebäude im Bezirk wieder in Betrieb nehmen zu können.

Zu den in Frage kommenden Gebäuden gehören u.a. das Haus der Gesundheit in der Edtkar-Andre-Straße, die Bitterfelder Straße 15, die Premnitzer Straße 12 und die Georg-Knorr-Straße 4.

Hierfür wird dem Bezirksamt u.a. empfohlen, Verhandlungen mit dem Berliner Immobilienmanagement (BIM) über eine Sanierung bzw. Instandsetzung der Gebäude aufzunehmen.

Weiterhin wird ersucht zu prüfen, ob auch eine teilweise bzw. schrittweise Sanierung der Gebäude möglich ist, um diese für die bezirkliche Verwaltung auch zunächst in Teilen nutzbar zu machen.


Begründung:

Der Bedarf an Räumen für die bezirkliche Verwaltung ist groß. Einige Bereiche haben Flächen bei privaten Vermietern angemietet, um die Arbeitsfähigkeit aufrecht zu halten. Gleichermaßen gibt es eine Reihe leerstehender landeseigener Gebäude, die aufgrund ihres baulichen Zustandes nicht genutzt werden können. Im Angesicht wachsender Einwohnendenzahlen ist eine Auf- und Abgabe von landeseigenen Gebäuden, die eigentlich für die Bezirksverwaltung nutzbar wären, nicht nachvollziehbar.

In der Vergangenheit gab es immer wieder ergebnislose Verhandlungen mit dem Berliner Immobilienmanagement (BIM) über die Sanierung von Gebäuden und eine anschließende Nutzung durch den Bezirk. Diese Verhandlungen sollten wiederbelebt werden. Aus eigenen Investitionsmitteln kann der Bezirk die Aufgabe der Sanierung der Gebäude nicht stemmen. Hier sollte die BIM als landeseigene Gesellschaft in die Pflicht genommen werden.

Weiterhin erscheint es denkbar, dass mit zunächst wenigen Mitteln einige der genannten Gebäude schrittweise saniert werden könnten. Würde es beispielsweise möglich sein, das Haus der Gesundheit etagenweise wieder nutzbar zu machen, könnte die bezirkliche Verwaltung diese Räume umgehend beziehen.