Inklusion ist keine Teilzeitaufgabe
Drucksache - 0786/IX
Antrag Fraktion DIE LINKE
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Land Berlin dafür einzusetzen, dass die 4 Inklusionsbeauftragten in den Stadtteilzentren zum 01.01.2023 als Vollzeitstellen ausgestattet werden.
Begründung:
Das BTHG ist ein umfassendes Gesetzespaket, dass in 4 Reformstufen bis 2023 in Kraft tritt. Zur Realisierung wurden in 4 Stadtteilzentren Inklusionsbeauftragte mit jeweils 20h/wö., also in Teilzeit, eingesetzt. Das Aufgabenfeld eines Inklusionsbeauftragten umfasst jedoch sehr vielfältige Aufgaben, die eine Vollzeitstelle rechtfertigen und auch nur so dem neuen BTHG mit der Reformstufe 4 entsprechen.
