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Inklusion ist keine Teilzeitaufgabe

Drucksache - 0786/IX

Antrag Fraktion DIE LINKE


Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Land Berlin dafür einzusetzen, dass die 4 Inklusionsbeauftragten in den Stadtteilzentren zum 01.01.2023 als Vollzeitstellen ausgestattet werden.


Begründung:

Das BTHG ist ein umfassendes Gesetzespaket, dass in 4 Reformstufen bis 2023 in Kraft tritt. Zur Realisierung wurden in 4 Stadtteilzentren Inklusionsbeauftragte mit jeweils 20h/wö., also in Teilzeit, eingesetzt. Das Aufgabenfeld eines Inklusionsbeauftragten umfasst jedoch sehr vielfältige Aufgaben, die eine Vollzeitstelle rechtfertigen und auch nur so dem neuen BTHG mit der Reformstufe 4 entsprechen.

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