Bezirkliches Regenbogenzentrum im Haushalt absichern
Drucksache - 0060/IX
Überfraktioneller Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (Initiator), DIE LINKE , SPD, FDP
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Erstellung des Bezirkshaushaltes 2022/23, die anteilige Finanzierung eines bezirklichen Regenbogenzentrums zur Umsetzung einer Maßnahme des Aktionsplans gegen LSBTIQ*-Feindlichkeit (lt. BVV-Beschluss 2225/VIII) im Haushaltsplan zu sichern. Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, zur Finanzierung des Regenbogenzentrums sich bei der zuständigen Senatsverwaltung nach dafür vorgesehenen Mitteln aus dem Landeshaushalt oder nach passenden zu akquirierenden Drittmitteln zu erkundigen.
Begründung:
Zur Unterstützung der LSBTIQ*-Community im Bezirk ist es dringend notwendig, sichere Orte (sog. „Safe Spaces“) wohnortnah anzubieten. Es darf nicht vom Wohnort in Berlin abhängen, ob von LSBTIQ*-Feindlichkeit betroffene Menschen Beratung und Unterstützung sowie Vernetzung erfahren können. Ein Weg bis nach Schöneberg ist insbesondere für vulnerable Gruppen wie ältere Menschen oder Kinder und Jugendliche nicht tragbar.
Außerdem haben auch die im Bezirk ansässigen und/oder engagierten Vereine die herausragende Bedeutung eines Regenbogenzentrums in den Beratungen zum Aktionsplan gegen LSBTIQ*-Feindlichkeit (DS 2225/VIII) bestätigt.
