Wohnungsbau in Marzahn-Hellersdorf: Die Liste der im Schnellverfahren erteilten Baugenehmigungen für Großbauprojekte im Bezirk ist lang!

Im Januar stellte die Linke im Bezirksparlament eine große Anfrage zum Thema der Wohnungsbauvorhaben im Bezirk. Hintergrund ist eine ganze Reihe von Bauvorhaben, die das Bezirksamt in letzter Zeit nach Paragraph 34 Baugesetzbuch im Schnellverfahren genehmigt hatte. Sechs Anwohnerinitiativen im Bezirk haben zuletzt einen offenen Brief an Bausenator Gaebler (SPD) veröffentlicht, in dem sie ganz offen schreiben, Paragraph 34 werde missbraucht, um Bauprojekte durchzudrücken. Die Linke fordert die nachträgliche Überprüfung der Baugenehmigungen.

Paragraph 34 BauGB regelt, dass Bauvorhaben grundsätzlich zulässig sind, wenn sie sich in die "Eigenart der näheren Umgebung" einfügen. Die Liste der Neubauten, die das Bezirksamt auf diesem Wege durchwinken wollte, ist extrem lang: die Innenhöfe in der Lily-Braun-Straße, der Helene-Weigel-Platz, die Hohensaatener Straße 18, Allee der Kosmonauten 155, Jan-Petersen-Straße und die Bowlingbahn am Feldberger Ring - um nur einige der denkwürdigsten Fälle der letzten zwei Jahre zu nennen. Oft regte sich in der Nachbarschaft Widerstand, weil Anwohnerinnen und Anwohner zurecht anzweifelten, ob die geplanten Neubauten tatsächlich nicht zu einer Veränderung der Ortsbildes führen würden. Die Besonderheit im Osten der Stadt: Die Bauleitplanung der DDR wurde nach der Wiedervereinigung für ungültig erklärt. Dadurch gilt ganz Ostberlin als unbeplanter Innenbereich - im krassen Gegensatz zum Westen, wo für deutlich mehr Flächen bauplanungsrechtliche Vorgaben existieren.

Baustadträtin Heike Wessoly (CDU) beantwortete die Anfrage mit einer Liste von Wohnungsbauvorhaben, für die seit 2024 Baugenehmigungen nach Paragraph 34 erteilt wurden: Brodowiner Ring 26-30 (98 Wohnungen), Hohensaatener Straße 18 (375 Wohnungen), Lion-Feuchtwanger-Straße 22 (78 Wohnungen), Alte Hellersdorfer Straße 43+45 (108 Wohnungen), Alte Hellersdorfer Straße 44+46+48 (20 Wohnungen), Oppermannstraße 9 a-c (33 Wohnungen), Bausdorfstraße 76 (26 Wohnungen), Teterower Ring 168 (53 Wohnungen). Bauvorbescheide liegen für folgende Orte vor: Allee der Kosmonauten 155, Brodauer Straße 43-35, Wuhlestraße 28, Lea-Grundig-Straße 12-18, Riesaer Straße 102 a-c, Jan-Petersen-Straße 14-18, Florastraße 13, Klausdorfer Straße, Louis-Lewin-Straße 120, Allee der Kosmonauten 129, Hellersdorfer Straße 78, Gartenstraße 1-4, Alfred-Döblin-Straße 18.

Im Dezember hatte die Linke das Bezirksamt aufgefordert, im Fall der Hohensaatener Straße wenigstens zu prüfen, ob die Baugenehmigung zurecht erteilt wurde - oder ob nicht doch eine Veränderung des Ortsbildes vorliegt. Der Antrag befindet sich derzeit zur weiteren Beratung im Stadtentwicklungsausschuss. Doch Stadträtin Wessoly ließ bereits durchblicken, dass ihr Amt eine solche Prüfung nur leisten wird, wenn der öffentliche Druck bestehen bleibt. Ihre fadenscheinige Begründung: Das Bezirksamt wäre zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet, wenn es eine Baugenehmigung auf Grundlage von Paragraph 34 verweigert würde. „Damit ist die Unterordnung unter Investoreninteressen dann vorprogrammiert“, sagt Bjoern Tielebein, Vorsitzender der Linksfraktion Marzahn-Hellersdorf. „Diese Vorgehensweise, Baugenehmigungen auf Zuruf zu erteilen, muss endlich aufhören. Die bereits erteilten Baugenehmigungen müssen überprüft werden.“