"Die Voraussetzung für unseren Bezirkshaushalt bleibt eine Zitterpartie."

Marzahn-Hellersdorf

Fraktionschef Klaus-Jürgen Dahler zur ersten Lesung des Bezirkshaushaltsplan 2012/2013

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren,

wir treten heute mit der ersten Lesung des Entwurfes des Bezirkshaushaltsplanes für die Jahre 2012 und 2013 in die Haushaltsdebatte der Bezirksverordnetenversammlung ein.

Da erst im Juni 2012 mit der Beschlussfassung des Landeshaushaltes in Berlin zu rechnen ist, gilt bis dahin im Bezirk eine Haushaltssperre.

Die Ausgaben sind gemäß des Artikel 89 der Verfassung von Berlins zu tätigen.

Hier heißt es: Ich zitiere

„ Ist der Haushaltsplan des neuen Rechnungsjahres noch nicht festgestellt, so ist der Senat zu vorläufigen Regelungen ermächtigt, damit die unbedingt notwendigen Ausgaben getätigt werden können, um bestehende Einrichtungen zu erhalten, die gesetzlichen Aufgaben und die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, Bauvorhaben weiterzuführen und eine ordnu8ngsgemäße Tätigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten. Für den Bezirkshaushalt ist das Bezirksamt zu ergänzenden Regelungen ermächtigt.“

Ende des Zitats

Das bedeutet im Klartext, dass wichtige bezirkliche und gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben sowie laufende Projekte fortgeführt werden können, dass aber insbesondere bei den so genannten freiwilligen sozialen Leistungen oder neuen politischen Prioritäten erhebliche Einschränkungen bestehen. Eine Reihe von notwendigen Maßnahmen können erst nach Aufhebung der Sperre des Haushaltes umgesetzt werden.

Unter diesem Gesichtspunkt ist das vorgeschlagene Verfahren des Bezirksamtes einzuordnen.

Im Paragrafen 12 des Bezirksverwaltungsgesetzes heißt es im Absatz 2 „Die BVV entscheidet über den Bezirkshaushaltsplan“.

Allerdings haben die Bezirke, also auch die BVV kein Budgetrecht, sondern unser Entscheidungsrecht umfasst lediglich den Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes zu beschließen.

Lehnen wir diese Vorlage ab, so gilt der Plan als nicht termingerecht eingereicht und kann im Zweifel nach § 27 der Landeshaushaltsordnung von der Senatsverwaltung für Finanzen selbst festgesetzt werden.

Soweit zur Ausgangsituation im Bezirk. Der heute übergebene Haushaltsplanentwurf beruht auf Zuweisungen und geplanten Einnahmen.

Dabei wurde eine so genannte pauschale Mehreinnahme in Höhe von 3 Millionen 763 tausend Euro eingestellt.

Diese pauschale Mehreinnahme beruht auf einer Zusage der schwarz-roten Koalition im Abgeordnetenhaus.

In der Senatsvorlage haben sich die Senatoren nicht auf eine erhöhte Zuweisung für die Bezirke verständigt. Der im vorigen Jahr errechnete Bedarf der Berliner Bezirke in Höhe von 111 Millionen Euro ist im Haushaltsgesetzentwurf des Senates nicht berücksichtigt worden.

Ich finde das skandalös.

Nun soll das Parlament diese Summe durch Kürzungen in anderen Bereichen aufbringen. Ein Kollege der CDU sagte, hier wird das Recht des Parlaments gestärkt und ein SPD Politiker dankte den Regierenden Bürgermeister für sein Verständnis für den Haushalt der Berliner Bezirke,

Ich kann nicht verstehen, weshalb dann der Senat nicht die notwendigen Umschichtungen vorgenommen hat.

Selbst unter dem Finanzsenator Herrn Sarrazin hat es einen solchen finanzpolitischen Ansatz noch nie gegeben.

Nein, so bleibt auch die Voraussetzung für unseren Bezirkshaushalt eine Zitterpartie.

Und diese Zitterpartie ist mit einem äußerst engen Zeitplan untersetzt worden. Wir sollen bis Ende Februar 2012 über den Planentwurf entschieden haben.

Eine gründliche Diskussion und die Einarbeitung eigener Vorstellungen, von Änderungen und Vorschlägen aus der BVV heraus sind durch den Zeitplan wesentlich eingeschränkt.

Ich finde den Umgang des Senates von Berlin im Umgang mit den Bezirksverordnetenversammlungen hier nicht in Ordnung. Es besteht offensichtlich gar kein Interesse, dass wir von unserer Mitwirkung sachgerecht und im Interesse der öffentlichen Daseinsfürsorge Gebrauch machen.

 

Unsere Fraktion wird sich trotz dieser Zustände den Rahmenbedingungen stellen und sich konstruktiv bei der Diskussion zum vorliegenden Entwurf einbringen.

Allerdings werden wir unsere Positionen vom Fortgang der Diskussion in den Ausschüssen abhängig machen.

Und wir werden beurteilen inwiefern die öffentliche Daseinsfürsorge und die Stellenausstattung des Bezirkes eine schnelle Bearbeitung des vorliegenden Entwurfes ermöglicht.