Bezirksparlament fordert Offenlegung von Dokumenten zu Achard-Schule

Bürger*innen müssen unkompliziert und kostenfrei Zugang zu allen Dokumenten rund um die Vorgänge zum vom Bezirksbürgermeister geplanten Abriss der Achard-Schule in Kaulsdorf erhalten

Zum Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Marzahn-Hellersdorf zur Veröffentlichung aller relevanten Dokumente zu den Vorgängen um den geplanten und wieder abgesagten Abriss der Franz-Carl-Achard-Schule in Kaulsdorf erklären die Fraktionsvorsitzenden der Fraktion der Piratenpartei Steffen Ostehr und der Fraktion DIE LINKE Bjoern Tielebein:

Die BVV ist in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig dem Antrag von LINKEN und Piraten für die Veröffentlichung aller Dokumente rund um die Vorgänge der Franz-Carl-Achard-Schule in Kaulsdorf gefolgt. Das Bezirksamt wird darin aufgefordert, unter Einhaltung des Datenschutzes die im Abschlussbericht des Bezirksamtes genannten Dokumente in geeigneter Form zu veröffentlichen.

Ursprünglich hatte die BVV zwei Sondersitzungen des Schulausschusses zur Aufklärung der Vorgänge beschlossen. SPD, CDU und Bündnisgrüne sagten jedoch nach der ersten Beratung eine weitere Sitzung ab. Weiterhin offene Fragen konnten nicht geklärt werden. Mit der nunmehr beschlossenen Veröffentlichung kann jedoch Licht ins Dunkel gebracht werden.

Nun wird es allen Bürgerinnen und Bürgern möglich sein, sich ein eigenes Bild um die Vorgänge des geplanten und dann wieder abgesagten Abrisses der 104 Jahre alten Schule zu machen.

Der Abriss wurde vor allem durch das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger aufgehalten. Ein Einwohnerantrag von mehr als 5.000 Menschen aus Marzahn-Hellersdorf stoppte die voreiligen Abrisspläne des Bezirksbürgermeisters Komoß (SPD). Somit ist es nur folgerichtig, jetzt auch der Öffentlichkeit zu ermöglichen, die Vorgänge nachzuvollziehen.

Um eine rasche Veröffentlichung zu ermöglichen, haben Piraten und Linksfraktion dem Bezirksamt rechtliche Unterstützung zugesagt. Auch in anderen Bezirken ist es gelungen derartige Ersuchen der BVV schnell umzusetzen. Voraussetzung ist natürlich, dass das Bezirksamt den nötigen Willen mitbringt. Denn es liegt insbesondere im Ermessen des Bezirksbürgermeisters, ob eine Veröffentlichung stattfindet.