Umgehende Öffnung des Rapsweges

Ds. 0767/VIII

Überfraktioneller Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht,

  1. den Beschluss der BVV vom 22.02.2018, DS 0723/VIII, umgehend umzusetzen.
  2. Dabei soll die Verkehrsregelung von Mitte letzten Jahres wieder angewendet werden und weitere Maßnahmen, die ohne die Mitwirkung der BVV und ihrer Fachausschüsse zustande kommen, vermieden werden.
  3. Zeitnah ist eine Einwohnerversammlung gemäß § 42 Bezirksverwaltungsgesetz durchzuführen. Ebenso ist es unumgänglich, ein Verkehrskonzept unter Einbeziehung der Gremien der BVV für Biesdorf Nord zu erstellen.

Begründung:
Durch die Änderung der Verkehrsführung Ende des vergangenen Jahres, wurde eine Sperrung des Rapsweges zwischen Gerstenweg und Blumberger Damm (Verkehrszeichen 267/StVO, Verbot einer Einfahrt) errichtet. Damit ist der Verkehr aus westlicher Richtung von der Oberfeldstraße und der angrenzenden Großsiedlung zum Blumberger Damm (medizinische Einrichtungen) nicht mehr möglich. Als Umgehung bietet sich nur die ohnehin überlastete Cecilienstraße, oder die Elisabethstraße an. Die jetzige Maßnahme bringt lediglich Vorteile für eine Minderheit zu Lasten der großen Mehrheit anderer Verkehrsteilnehmer.