Umgang mit dem Planfeststellungsverfahren Ortsumfahrung Ahrensfelde

Ds. 1958/VIII

Überfraktioneller Antrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Bündnisgrüne


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern in Marzahn-Nord die Möglichkeit für eine umfassende Information über den aktuellen Planungsstand der Ortsumfahrung zu geben und über die Folgen für den Durchgangsverkehr im Bezirk Marzahn-Hellersdorf (z.B. Bürgerversammlung).

Weiterhin wird ersucht, einen Beirat für das weitere Verfahren bestehend aus Bürgerinnen und Bürgern, Vertreterinnen und Vertretern der BVV sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren des Stadtteils zu bilden. Dieses Gremium soll regelmäßig und umfassend über die weiteren Schritte des Verfahrens informiert und beteiligt werden. Vorschläge dieses Beirates sollen öffentliche kommuniziert und gegenüber den verantwortlichen Stellen vertreten werden.

Ebenfalls wird das Bezirksamt ersucht, eine umfassende Information in den zuständigen Fachausschüssen Stadtentwicklung und Umwelt, Natur, Verkehr, Lokale Agenda zu geben. Hierbei sind auch bisherige Stellungnahmen des Bezirksamtes zum Planfeststellungsverfahren darzustellen.

Es wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Behörden dafür einzusetzen, dass die bereits getätigten Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger zum Planfeststellungsverfahren ausgewertet und berücksichtigt werden.


Begründung:
Am 15. Januar 2020 fand im Rathaus Ahrensfelde eine Bürgerversammlung zum wiederaufgenommenen Planfeststellungsverfahren der Ortsumfahrung Ahrensfelde statt. Die Redebeiträge der Bürgerinnen und Bürger von Ahrensfelde und Marzahn-Hellersdorf lassen vermuten, dass diese Planungsvariante abgelehnt wird. Die Ortsumfahrung muss aber so oder anders gebaut werden. Deshalb sollte der Bezirk Marzahn-Hellersdorf und das Land Berlin auf die Planung im Sinne der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner Einfluss nehmen.