Sanktionen für Hartz-IV-Leistungsberechtigte aussetzen

Ds. 1896/VIII

Antrag der Fraktion DIE LINKE


Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Jobcenter Marzahn-Hellersdorf im Rahmen eines Pilotprojektes für eine Dauer von zwei Jahren auf Sanktionen gegenüber Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II verzichtet wird.


Begründung:
Jeden Monat werden zehntausende Hartz-IV-Leistungsberechtigte mit einer Sanktion konfrontiert. Dies bedeutet eine Kürzung ihrer anerkannten Leistungsansprüche. Seit 2012 werden jährlich knapp eine Million Sanktionen (2018: 904.000 Sanktionen) ausgesprochen. Marzahn-Hellersdorf ist der Berliner Bezirk, in dem am meisten Sanktionen ausgesprochen werden. Die Sanktionen treffen etwa drei Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Besonders heftig trifft es junge Menschen unter 25 Jahre. Diese werden nicht nur deutlich häufiger, sondern auch härter sanktioniert. Ein Verstoß gegen die sogenannte Eingliederungsvereinbarung reicht aus, um die Regelleistung auf null Euro zu kürzen. Auch die Kosten der Unterkunft können komplett gestrichen werden, mit der Folge, dass junge Menschen plötzlich obdachlos sind. Selbst Schwangere sind vor Sanktionen nicht geschützt. In den wenigsten Fällen betrifft dies die Ablehnung einer als zumutbar geltenden Arbeit. Meist geht es um Konflikte bei den Meldeverpflichtungen (77 Prozent der Fälle), um Ein-Euro-Jobs, die Anzahl der Bewerbungen oder die Teilnahme an Maßnahmen, wie Bewerbungstrainings oder Praktika. Massenhaft werden Sanktionen zu Unrecht ausgesprochen. Widersprüche und Klagen gegen Sanktionsbescheide sind häufig erfolgreich (2018: rund 35 Prozent bei Widersprüchen und 40 Prozent bei Klagen). Sanktionen im Bereich der Grundsicherung bedeuten regelmäßig eine Unterschreitung des ohnehin kleingerechneten gesetzlich festgelegten Existenzminimums.

Dies widerspricht dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, welches das Bundesverfassungsgericht in seinem Hartz-IV-Urteil vom 9. Februar 2010 ausdrücklich bestätigt hat. Nicht ohne Grund beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht derzeit mit der Rechtmäßigkeit von Sanktionen. Die Sanktionsregeln und die übliche Praxis nehmen mit der Kürzung der ohnehin zu geringen Leistung Verschuldung, massive Existenznöte, soziale Isolierung, Verschlechterung der Gesundheit und Obdachlosigkeit in Kauf. Sanktionen sind Ausdruck einer verfehlten Aktivierungsideologie („Fordern und Fördern“). Statt die Menschen zu fördern und zu unterstützen, wird gedroht und gestraft. Sanktionen sind auch im Sinne einer sozialen und beruflichen Eingliederung der betroffenen Menschen kontraproduktiv. Das Vertrauen zu den Jobcentern und den Vermittler*innen leidet. Zahlreiche Menschen, insbesondere junge Leistungsberechtigte unter 25 Jahre, brechen ihre Kontakte zu der Behörde ab, wenn sie keine Leistungen mehr beziehen. Damit verschwinden diese Personen aus der Statistik und auch aus den öffentlichen Unterstützungssystemen, was zynischerweise statistisch sogar als Erfolg gewertet wird.