Öffentliche Zugänglichkeit des Wernersees sichern

Ds. 0780/VIII

Antrag der Fraktion DIE LINKE


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, den Bebauungsplan 10-63 um eine textliche Festsetzung zu ergänzen, wonach eine öffentliche Zugänglichkeit (z.B. über die Eintragung eines öffentlichen Wegerechtes) des Wernersees gewährleistet bleiben muss, beziehungsweise Entsprechendes in einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Bauherren/Nutzer zu regeln.

Begründung:
Das Grundstück des Wernerbades war in seiner Nutzung als öffentliche Freibademöglichkeit ein Teil der Geschichte von Kaulsdorf und Mahlsdorf und eine traditionelle Stätte der Erholungsnutzung. Zugleich erfüllt der Wernersee Funktionen innerhalb einer überörtlichen Biotopverbindung und bietet perspektivisch Möglichkeiten des stillen Naturerlebens. Ebenso sollte hier damit die Möglichkeit bestehen, die Umsetzung der Aufgaben der Entwicklung des Feuchtbiotops zu kontrollieren, was ohne geregelte öffentliche Zugänglichkeit schwierig wäre.

Die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit des Sees entspräche der geltenden Beschlusslage der BVV aus der vorigen Wahlperiode und war damals Konsens aller wesentlichen Akteure.