Zur Rückzahlung der Sondernutzungsgebühren von Gastronomiebetrieben für 2023

Drucksache - 1728/IX

Mündliche Anfrage von Bjoern Tielebein


Ich frage das Bezirksamt:

1. Warum hat sich das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf nicht der Forderung der Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Mitte, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpenick und Steglitz-Zehlendorf angeschlossen, für die Rückerstattung der Sondernutzungsgebühren von Gewerbebetrieben für Außengastronomie im öffentlichen Straßenland sich mit einem Amtshilfeersuchen an den Senat zu wenden?

2. Warum entlastet das Bezirksamt nicht die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und fordert den Senat auf die Rückerstattung, die er selbst beschlossen hat, auch umzusetzen?