Bildung des Ältestenrates der BVV

Drucksache - 0008/IX

Interfraktioneller Antrag


Die BVV möge beschließen:

Gemäß § 9 Abs. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes und § 12 GO BVV bildet die Bezirksverordnetenversammlung aus ihrer Mitte den Ältestenrat.