Umweltpolitik als Schwerpunkt

Bericht zur Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 18. Mai 2017

In der BVV im Mai standen zum großen Teil umweltpolitische Themen und die Umsetzung des Bürgerhaushaltes im Vordergrund.

So brachte Frank Beiersdorff die Dringliche Große Anfrage „Zu Verstößen gegen den Artenschutz im Bereich der ‚Grünen Mitte‘ – Siedlungshof 6“ ein.

Anfang Mai war bekanntgeworden, dass bei Bauarbeiten am Siedlungshof aktive Nistplätze zubetoniert wurden. Dem Bezirksamt wurde der Sachverhalt dargestellt, und nun wird ermittelt, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt.

Ähnliche Vorfälle seien nicht bekannt, allerdings kann man durch das vermehrte Baugeschehen im Bezirk nicht davon ausgehen, dass alle Fälle von Verstößen in Erfahrung gebracht werden konnten.

Mit der zweiten Großen Anfrage wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass im Bezirk unbedingt Flächen für gemeinschaftliche Gartenprojekte geschaffen werden müssen. Das Bezirksamt sieht hier durchaus Potentiale und wies explizit darauf hin, dass bereits in der Vergangenheit solche Projekte unterstützt wurden und künftige sicher ebenso Unterstützung finden werden.

Der Bürgerhaushalt ist und bleibt weiterhin ein spannendes Thema, auch wenn die Beteiligungszahlen zurückgegangen sind.

Unser schulpolitischer Sprecher Steffen Ostehr sprach dazu in seiner Funktion als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses vor dem Plenum.

Auch wenn er über das jetzt gewählte Verfahren der Beratung in der BVV nicht vollumfassend zufrieden sei, wurde ein Grad an Einheitlichkeit in der Beratung hergestellt, den es in der Vergangenheit nicht gab, so Ostehr. Verbesserungen seien nötig, so auch die Bildung einer AG Bürgerhaushalt, um das Verfahren zentral abstimmen zu können. Seinem Antrag: „Konzept zur Weiterentwicklung und Fortführung des Bürgerhaushaltes“ stimmten die Verordneten zu.

Unsere mündliche Anfrage zu Fahrrad- und Carsharing-Angeboten im Bezirk ist leider erwartungsgemäß beantwortet worden. Es gab zwar durchaus Verhandlungen mit Anbietern, diese wollten aber unter anderem eine Gewinngarantie ausgesprochen wissen. Das war dem Bezirksamt nicht möglich. Hier stehen wieder einmal rein wirtschaftliche Interessen vor der infrastrukturellen Entwicklung des Bezirkes. DIE LINKE wird sich weiterhin dafür starkmachen, dass das ökologisch und auch ökonomisch sinnvolle Angebot von Car-und Radsharing im Bezirk Fuß fassen kann.

Mit den mündlichen Anfragen „Zum Brunnen-Drama in Marzahn-Hellersdorf“ und „Zum Spielplatz an der Zossener Straße“ wies
Fraktionsvorsitzender Bjoern Tielebein auf Missstände an bereits restaurierten bzw. reparierten Brunnen und in diesem Fall dem Spielplatz an der Zossener Straße hin. Dem Bezirksamt ist laut Stadtrat Martin durchaus bewusst, welches Ärgernis die erneuten Bauarbeiten für die Bevölkerung seien, er gab sich aber zuversichtlich, dass diese in kürzester Zeit abgeschlossen sein könnten.

Zum Brunnen auf dem Victor-Klemperer-Platz, der bereits am 13. Mai wieder in Betrieb gesetzt werden sollte, stellte er nun den 1. Juni als neuen Termin in Aussicht.

Auch der Brunnen auf dem Helene-Weigel-Platz soll in Kürze wieder sprudeln. Hier sei ein Frostschaden aufgetreten, der nun zügig behoben werden soll.

Ein genaues Datum wurde hier allerdings nicht genannt, ebenso wenig zur Wiedereröffnung des Spielplatzes.

Resonanz fand auch der dringliche Antrag unserer sportpolitischen Sprecherin Konstanze Dobberke „Freibad ‚Platsch‘ im Bürgerpark Marzahn“. Nach einer Anfrage des Abgeordneten Philipp Bertram (Linksfraktion) ist bekanntgeworden, dass die Plantsche zwar vor den Sommerferien geöffnet werden wird, allerdings nur von Freitag bis Sonntag. In einem Bezirk ohne Freibad ist das natürlich nicht akzeptabel. Die BVV beauftragte das Bezirks-amt, sich bei den Berliner Bäder-Betrieben für die dauerhafte Öffnung einzusetzen.

Als letzter Tagesordnungspunkt wurde der Antrag „Wohnberechtigungsschein bei erlaubtem Aufenthalt“ diskutiert. Der Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten legte der BVV folgende Beschlussfassung vor:

„Das Bezirksamt wird ersucht, Flüchtlingen, denen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der ‚subsidiäre Schutz‘ zuerkannt wurde und die eine ‚Bescheinigung über den erlaubten Aufenthalt‘ des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Ausländerbehörde Berlin - über den erlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet im Sinne des
§ 25 Abs.1, S. 3 AufenthG besitzen, bei Antragstellung einen ‚Wohnberechtigungsschein‘ auszustellen. Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin für eine einheitliche Regelung im Land Berlin einzusetzen.“

Mit den Stimmen aller demokratischen Kräfte wurde der Antrag befürwortet.