Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE in der BVV Marzahn-Hellersdorf von Berlin zum Wahlprüfungsverfahren zur 3-Prozent-Hürde

DIE LINKE spricht sich für die Aufhebung der 3-Prozent-Sperrklausel zur Wahl der Berliner BVV`n aus. Ausgehend von den Beschlüssen der Partei unterstützen wir Initiativen, die eine Ausweitung demokratischer Mitbestimmungsmöglichkeiten zum Ziel haben.

Die Bezirksverordnetenversammlung nimmt die Funktion eines Kommunalparlamentes ein. Ihr Wirken soll an den Interessen der Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes ausgerichtet sein. Hierzu zählt auch, dass BürgerInnen-Initiativen und WählerInnen-Gemeinschaften einen möglichst einfachen Zugang zu parlamentarischen Einflussmöglichkeiten auf politische Entscheidungen erhalten. Im Gegensatz zu den „großen“ Parteien, sind die Ressourcen dieser Gruppen zumeist begrenzt, ein eher niedriger Stimmenanteil ist zu erwarten. Die natürliche Hürde von ca. 1,8 % erscheint daher ausreichend, um die benannte Zielstellung zu erreichen und gleichermaßen einen ordnungsgemäßen Ablauf der BVV zu gewährleisten. Allein diese 1,8 % wären ausgehend von den letzten BVV-Wahlen 2011 ca. 1800 Stimmen, die zu erreichen gewesen wären um in die BVV mit einem Sitz einzuziehen – eine beträchtliche Anzahl von WählerInnen, deren Anliegen im Bezirksparlament Gehör finden sollten. Neue Perspektiven und Positionen fänden Eingang in die Politikentwicklung des Bezirkes. Im Besonderen WählerInnen-Gemeinschaften, die sich zu einem speziellen Interesse - einem Anliegen, dass ausschließlich einen Minderheitenteil der BewohnerInnen betrifft – zusammengefunden haben, hätten so eine realistische Perspektive bzw. einen Anreiz sich in politische Gestaltungsprozesse einzubringen.

Der Sorge um Stabilität in der BVV steht ein stärkeres Bemühen der Fraktionen um Mehrheiten und politischen Diskurs entgegen.

Einzelverordnete sind in fast allen Bezirksverordnetenversammlungen Realität. In Marzahn-Hellersdorf hat dies bisher zu keinerlei Problemen bzw. Verzögerungen im parlamentarischen Alltag geführt.

Auch derzeit kann es passieren, dass Parteien mit knapp über 3-Prozent in die BVV einziehen und dabei keinen Fraktionsstatus haben. In der Vergangenheit hat sich dies nicht als Hindernis für den Geschäftsbetrieb erwiesen.

Kritisch ist zu betrachten, dass die Aufhebung der 3-Prozent-Sperrklausel zu einem Anstieg der Anzahl von Einzelverordneten führen kann, die bisherigen Bestimmungen zur Bildung von Fraktionen diesen aber kaum Möglichkeiten des Zusammenschlusses bieten.

Sofern sich Einzelverordnete inhaltlich auf eine Kooperation einigen und sie mind. drei Sitze in der BVV stellen, sollten Möglichkeiten der Gleichstellung mit den Fraktion bzw. die Gründung von Gruppen mit individuellen Rechten geprüft werden. Dies betrifft ebenfalls den Beitritt bzw. die Kooperation von Einzelverordneten mit bestehenden Fraktionen, ein Beitritt auf inhaltlicher Basis sollte auch ohne Parteizugehörigkeit ermöglicht werden.

Die Sorge, eine große Anzahl an Einzelverordneten würde den Geschäftsbetrieb der BVV verzögern ist auch dahingehend nicht zu folgen, dass die Arbeit der Ausschüsse – der Großteil der BVV-Tätigkeit – auch weiterhin maßgeblich von den Fraktionen bestritten wird. Die Grundlagen von Entscheidungen werden hier vorbereitet. Einzelverordnete haben in den Ausschüssen kein Stimmrecht und können auch lediglich in einem mitwirken.

Der Ältestenrat – ein Konsensgremium der Fraktionen – kann auch bei einer höheren Anzahl an Einzelverordneten regulierend eingreifen und den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb der BVV sicherstellen.