Bezirksamt setzt LINKE Zentrenpolitik fort

Mit dem Zentrenkonzept 2013 hat der Bezirk Marzahn-Hellersdorf nun ein Werkzeug zur Steuerung der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung, das auf aktuellen Zahlen und Analysen beruht. Die Linksfraktion begrüßt dies ausdrücklich.

Zum Beschluss des Zentrenkonzeptes für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf erklärt Christian Schwinge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Linksfraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf:

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf am 23.01.2014 wurde mit der Drucksache 1203/VII das Zentrenkonzept 2013 beschlossen.

Bereits im Jahr 2010 äußerten Verordnete der BVV den Wunsch, dass das bezirkliche Zentrenkonzept aus dem Jahr 2008 überarbeitet werden soll. Mit Beginn der aktuellen Legislatur teilte das Bezirksamt mit, an einer Überarbeitung des Zentrenkonzeptes zu arbeiten. Zwei Jahre dauerte es, bis im November 2013 diese Überarbeitung fertiggestellt war.

Mit dem Zentrenkonzept 2013 hat der Bezirk Marzahn-Hellersdorf nun ein Werkzeug zur Steuerung der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung, das auf aktuellen Zahlen und Analysen beruht. Die Linksfraktion begrüßt dies ausdrücklich.

Das Zentrenkonzept 2013 baut auf dem bisherigen maßgeblich von der LINKEN initiierten Konzept auf. Es enthält Aussagen und Analysen zu den bestehenden Zentren, zur Bevölkerungs- und Kaufkraftentwicklung im Bezirk, zur verkehrlichen Anbindung der Zentren, über Standorte außerhalb der bestehenden Zentren sowie über den Einzelhandel in den benachbarten Gemeinden.

Darüber hinaus wurde dem Konzept ein Prüfbogen zur Gewährung von Ausnahmen für nahversorgungsrelevanten Einzelhandel außerhalb der Versorgungsbereiche beigefügt. Dieser Prüfbogen stellt die größte Neuerung dar. Für konkrete Vorhaben kann dieser Prüfbogen nun herangezogen werden, um festzustellen, ob eine Ansiedlung außerhalb eines Versorgungsbereiches genehmigungsfähig ist. Somit ist das überarbeitete Konzept 2013 flexibler als das aus dem Jahr 2008.

Bei der Größe der Verkaufsflächen für Geschäfte mit nahversorgungsrelevantem Einzelhandel, die außerhalb eines Zentrums liegen, kommt das neue Konzept dem Handel entgegen. Waren bisher nur 800 m² Verkaufsfläche genehmigungsfähig, so sind es jetzt 2000 m². Dies hat zur Folge, dass nicht mehr nur Discounter, die eine Verkaufsfläche von 800 m² meist nicht übersteigen, genehmigt werden können, sondern auch sogenannte Vollsortimenter, die eine größere Verkaufsfläche zum Angebot des umfangreicheren Warensortiments benötigen.

Aus Sicht der Linksfraktion ist das neue Zentrenkonzept schlüssig, gut gelungen und flexibel vor allem für den Lebensmittel-Einzelhandel. Laut Aussage des Bezirksamtes, ist es verbindlich für das Verwaltungshandeln. Hat ein Investor Interesse an einer Ansiedlung außerhalb eines Zentrums, muss zur rechtlichen Untersetzung des Zentrenkonzeptes ein Bebauungsplan eingeleitet werden.