Rückbau der Einzäunung des IGA-Geländes nicht rechtsverbindlich geregelt – Bezirksamt muss handeln!

Ich fordere daher das Bezirksamt und den Senat auf Rechtssicherheit unverzüglich herzustellen und zu gewährleisten, dass der zugesicherte Rückbau der Einzäunung definitiv stattfinden wird.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat in der Antwort auf eine schriftliche Anfrage des LINKEN-Abgeordneten Uwe Doering (Drs. 17/19003) erklärt, dass der Rückbau der temporär vorgesehenen Einzäunung des IGA-Geländes nicht rechtsverbindlich geklärt sei. Dazu erklärt der Verordnete der Links-fraktion Marzahn-Hellersdorf Kristian Ronneburg:

Die Durchführung der IGA 2017 auf dem Gelände der "Gärten der Welt" und den angrenzenden Flächen ist eine große Chance, aber auch eine große Herausforderung für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf sowie die gesamte Stadt Berlin. Ein Erfolg der Veranstaltung hängt nicht zuletzt von der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger ab. Dazu gehören neben dem Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sowie weiterführenden ökologischen Maßnahmen zum Schutz des Wuhletals auch die Sicherstellung der öffentlichen und unentgeltlichen Zugänglichkeit des Landschaftszuges Kienberg-Wuhletal-Friedenspark.

Auf Antrag der Linksfraktion Marzahn-Hellersdorf beschloss die Bezirksverordnetenversammlung im Februar 2014, dass das Bezirksamt dafür Sorge zu tragen hat, dass alle durch die IGA 2017 genutzten Flächen außerhalb der heutigen "Gärten der Welt" nach der IGA  wieder öffentlich, uneingeschränkt und entgeltfrei zugänglich sind. Dies wurde nicht nur beschlossen, sondern mehrmals öffentlich auch vom zuständigen CDU-Stadtrat Gräff zugesichert. Auch ein Termin zum Rückbau wurde auf Druck der Linksfraktion genannt.

Ich fordere daher das Bezirksamt und den Senat auf Rechtssicherheit unverzüglich herzustellen und zu gewährleisten, dass der zugesicherte Rückbau der Einzäunung definitiv stattfinden wird. Der Landschaftszug Wuhletal-Kienberg-Friedenspark muss nach der IGA weiterhin der Öffentlichkeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Darüber hinaus müssen die Anwohnerinnen und Anwohner für die Belastungen und Einschränkungen durch die Bauarbeiten entschädigt werden. Wir schlagen vor, über die angrenzenden Wohnungsunternehmen für deren Mieterinnen und Mieter Sonderkonditionen beim Besuch der Internationalen Gartenschau einzuräumen.