Flüchtlingen mit der „Flüchtlingseigenschaft“ und dem „subsidiären Schutz“ auch in Marzahn-Hellersdorf den Zugang zum Wohnberechtigungsschein ermöglichen!

Der Sprecher für Bürgerdienste und Haushalt der Linksfraktion Klaus-Jürgen Dahler erklärt:

In Marzahn-Hellersdorf wird Flüchtlingen die auf Grund von Bescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde Berlin haben und die auf Grund der Verwaltungsabläufe noch keinen elektronischen Aufenthaltstitel bekommen haben unter Verantwortung des Bezirksstadtrates der AfD Thomas Braun die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines bisher verweigert.

Die Flüchtlinge besitzen eine Bescheinigung die im Zusammenhang mit der Aufenthaltsgestattung gültig ist. Hier ist festgestellt: „Diese Bescheinigung gilt als Bestätigung des erlaubten Aufenthaltes im Bundesgebiet im Sinne des § 25 Abs.1 des Aufenthaltsgesetzes mit der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung gültig. Die Erwerbstätigkeit ist gestattet, Wohnsitznahme im Land Berlin ist erforderlich..."

Mit dieser Bescheinigung erteilen mehrere Berliner Wohnungsämter auch den sich rechtlich abzuleitenden Wohnberechtigungsschein. Da es bisher keine landeseinheitliche Regelung gibt wird hier unterschiedlich gehandelt.

Ich fordere Herrn Braun auf, auch in Marzahn-Hellersdorf die Weisung zu erlassen, Flüchtlingen mit den o.g. Bescheinigungen auch ohne die elektronische Aufenthaltserlaubnis einen Wohnberechtigungsschein auszufertigen. Aus der Sicht der Linken Marzahn-Hellersdorf sind alle Möglichkeiten zur Wohnsitznahme und Integration für die Flüchtlinge zu nutzen, um Ihnen und deren Familien optimale Lebensbedingungen zu ermöglichen.