Das Land Berlin steht für die Finanzierung der Maßnahmen für die Berufsbegleitung für Jugendliche mit Förderbedarf in der Verantwortung!

"Im Gesetz ist eine Kofinanzierung der Maßnahmen durch die Bundesländer festgesetzt. Das Land Berlin hat diese Finanzierung bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert."

Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der BVV Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Zoe Dahler erklärt:

 

Seit dem 01. April 2012 ist das Gesetz „Zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ in Kraft gesetzt worden. Ziel ist es dabei Jugendliche mit Förderbedarf individuell auf ihrem Weg zum Schulabschluss und in eine betriebliche Ausbildung zu unterstützen.

Wenn dieses nach § 49 SGB III gebildete Arbeitsmarktinstrument auch hinter den realen Anforderungen zurück bleibt, ist das Bundesland Berlin angehalten wenigsten diese Möglichkeit der Förderung zu nutzen.

Im Gesetz ist eine Kofinanzierung der Maßnahmen durch die Bundesländer festgesetzt. Das Land Berlin hat diese Finanzierung bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert.

Ich fordere deshalb das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf auf, sich bei den zuständigen Stellen des Landes Berlin dafür einzusetzen, dass die vom Land Berlin zu erbringende Finanzierung der Maßnahmen gewährleistet wird.

Das Bezirksamt hat mit dem Masterplan Arbeit und Ausbildung eine anspruchsvolle Zielsetzung formuliert. Diese muss auch für Jugendliche mit Förderbedarf durch Berufseinstiegsbegleitung gewährleistet werden.

Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Seniorinnen und Senioren unterstützt mit Beschlussfassung vom 16.05.2012 diese Forderung. Er empfiehlt dem Bezirksamt das Land Berlin aufzufordern, die notwendigen Mittel zur Finanzierung im Landeshaushalt bereitzustellen.