Investor nicht zur Errichtung einer bestimmten Wohnform verpflichtet

Die Linksfraktion hat das Bezirksamt über eine Anfrage gefragt, ob es konkrete Vereinbarungen zwischen dem Bezirk und dem Investor der Nahversorgungseinrichtung bzgl. der ebenfalls geplanten Wohnungen auf dem östlichen Helene-Weigel-Platz gibt. Bislang war immer die Rede von einer betreuten Wohneinrichtung, die über dem Nahversorger entstehen soll. In der Antwort des Bezirksamtes auf unsere Anfrage heißt es nun:

„Es wurden keine konkreten Vereinbarungen in Bezug auf den Anteil von betreutem Wohnen geschlossen. Der abgeschlossene Vertrag verpflichtet den Vertragspartner nicht zur Schaffung einer besonderen Wohnform. (…) Eine bindende Verpflichtung, Wohnungen überhaupt oder auch in einer speziellen Wohnform zu errichten, ergibt sich aus dem Vertrag für den Vertragspartner nicht. Der Vertrag schreibt auch nicht vor, ob etwaige Wohnungen als Miet- oder als Eigentumswohnungen zu errichten sind. Regelungen zu angedachten Mietpreisen oder voraussichtlichen Wohnungsgrößen sind in dem Vertrag ebenfalls nicht enthalten.“

Lediglich die Information, dass der Investor beabsichtigt, bis zu drei Geschosse über dem Nahversorger zu errichten, teilt das Bezirksamt mit. Dies ist aber, wie sich aus obigem Zitat ergibt, ebenfalls nicht bindend vereinbart. Der Investor könnte ebenso nur eine Nahversorgungseinrichtung und kostenpflichtige Parkplätze im geplanten Parkhaus bauen.