Keine Einkommenseinbußen wegen Kinderbetreuung!

Zum Beschluss des gleichlautenden Antrags der Linksfraktion in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 18. Juni erklären Sarah Fingarow, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Steffen Ostehr, Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses:

Wir freuen uns über den Beschluss unseres Antrags, der in dieser für die Familien nicht immer leichten Zeit ein Zeichen für finanzielle Entlastung der Familien setzt. Aufgrund von weggefallener bzw. reduzierter Kinderbetreuung in Kitas und Schulen, konnten und können viele Eltern ihrer Berufstätigkeit nicht mehr vollumfänglich nachgehen. Finanzielle Sorgen der Eltern trüben die Stimmung der Kinder weiter, die durch eingeschränkte soziale Kontakte ohnehin schon stark belastet sind. Die Einkommenseinbußen der Eltern sind auch mit negativen Folgen für die Kinder betroffen: Ausflüge, Reisen und Bildungsangebote können nicht mehr finanziert werden.  

Unser Antrag setzt sich dafür ein, dass Eltern, die wegen Kinderbetreuung ihre Erwerbstätigkeit einschränken mussten bzw. müssen und dadurch Einkommenseinbußen erleiden, finanziell entlastet und durch eine finanzielle Kompensationsleistung unterstützt werden. Denkbar ist zum Beispiel eine mit dem Elterngeld vergleichbare finanzielle Leistung. So könnten Eltern während der Pandemie finanziell abgesichert werden. Dafür soll sich das Bezirksamt bei der zuständigen Senatsverwaltung einsetzen.