Grünflächen im Kiez erhalten – Innenhofbebauung verantwortungsvoll gestalten

Mieten- und WohnungspolitikStadtentwicklungMarzahn-Hellersdorf

Zur Diskussion um die Innenhofbebauung in Marzahn-Hellersdorf erklären der Bezirksvorsitzende der LINKEN, Kristian Ronneburg, und der Vorsitzende der Linksfraktion in der BVV Marzahn-Hellersdorf, Bjoern Tielebein:

Der Erhalt und Ausbau der geschützten Grünanlagen in den Marzahn-Hellersdorfer Kiezen ist ein grundsätzliches Anliegen LINKER Stadtentwicklungspolitik. Besonders bei dem seit einigen Jahren intensivierten Wohnungsbau im Bezirk muss dies Berücksichtigung finden.

Eine besondere Rolle nimmt dabei ein verantwortungsvoller Umgang mit der Bebauung von Innenhöfen ein. Die sogenannten Blockinnenbereiche, auf denen früher z.B. Kindergärten standen, sind oftmals ausgewiesene Bauflächen. Im Rahmen der „Clusterung“ (Bündelung) von bezirklichen Grundstücken fand eine Abfrage an alle Fachbereiche des Bezirksamtes statt, welche Areale als Vorhalteflächen für die soziale Infrastruktur oder als Grünanlagen gebraucht werden würden. Die Flächen, die keiner weiteren Nutzung zugeführt werden konnten, mussten an die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) zur weiteren Vermarktung abgegeben werden. Auf diesen Flächen sollen Wohnungen landeseigener Gesellschaften entstehen. Daher hat das Bezirksamt seit Beginn dieser Wahlperiode damit begonnen, für diese Innenhöfe Bebauungsplanverfahren einzuleiten, um eine massive Bebauung nach §34 Baugesetzbuch zu verhindern und den Bürgerinnen und Bürgern Einflussmöglichkeiten auf die Bebauung zu verschaffen. Für insgesamt sechs Flächen ist die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens geplant oder hat bereits begonnen. Entsprechende Beteiligungsverfahren laufen bereits seit August 2018.

Zu Unmut bei Bürgerinnen und Bürgern hat immer wieder geführt, dass hierbei der grundsätzliche Verzicht auf eine Bebauung oder der Ausschluss von Wohnbebauung keine mögliche Option war. Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich mit dieser Situation mehrfach befasst. Erst im September 2019 hat die BVV nochmals ihre Position mit einem Beschluss bekräftigt, dass auch der vollständige Erhalt grüner Innenhöfe möglich sein muss.

Die Linksfraktion hat nunmehr einen Antrag an die Bezirksverordnetenversammlung gestellt, in der konkret für drei der betroffenen Innenhöfe eine Änderung der Bebauungsplanziele gefordert wird. Es handelt sich um die Innenhöfe der Luzinstraße 11-13, der Eisenacher Straße 35 sowie der Stollberger Straße 98- 100. Die Aufnahme weiterer Flächen in den Antrag sollte durch den Stadtentwicklungsausschuss geprüft werden. Eine Wohnbebauung soll auf diesen Grundstücken ausgeschlossen werden. Stattdessen soll der Bezirk gegenüber dem Senat und der BIM Eigenbedarf an den Flächen anmelden und eine erneute Prüfung innerhalb des Bezirksamtes zur weiteren Verwendung für die soziale Infrastruktur durchführen. Gibt es keinen Bedarf z.B. für einen Kindergarten-Standort soll der Bezirk das jeweilige Grundstück als geschützte Grünfläche ausweisen.

Im Zuge der sogenannten Clusterung hätte das Grünflächenamt bereits eine Ausweisung der betroffenen Flächen als geschützte Grünflächen vornehmen können. Damit wären die Grundstücke als grüne Innenhöfe längst gesichert. Dies wurde offenbar versäumt und muss jetzt nachgeholt werden. Wir erwarten daher gerade vom Grünflächenamt, dass, sofern keine anderweitige Nutzung durch einen Fachbereich des Bezirksamtes angemeldet wird, die notwendigen Schritte zur Übernahme der betroffenen Innenhöfe in das eigene Fachvermögen unternommen werden.