Anträge auf Wohnberechtigungsscheine fristgemäß bearbeiten!

Mieten- und WohnungspolitikMarzahn-Hellersdorf

Zur Nichtbearbeitung von Anträgen auf einen Wohnberechtigungsschein erklärt Klaus-Jürgen Dahler, Sprecher für Haushalt, Personal und Bürgerdienste:

Gerade in der heutigen angespannten sozialen Situation sind die Möglichkeiten für Familien mit geringen Einkommen bezahlbaren Wohnraum zu erhalten auf dem Wohnungsmarkt begrenzt.

Durch einen Wohnberechtigungsschein (WBS) kann dieses niedrige Einkommen nachgewiesen und der Anspruch auf Wohnungen die öffentlich gefördert sind, dokumentiert werden. Ob der WBS genehmigt wird, hängt vom Einkommen der Antragsteller*innen, deren Wohnungssuche und vom vorhandenen öffentlichen Wohnraum ab.

Auf mehrfache Anfrage an den zuständigen Bezirksstadtrat Herrn Braun (AfD) hat dieser mitgeteilt, dass „pandemiebedingt“ die Bearbeitung der WBS-Anträge und deren Genehmigung zurzeit nicht gewährleistet ist.

Auch auf Nachfrage durch die Linksfraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten sowie im Plenum der Bezirksverordnetenversammlung konnte er weder über den Bearbeitungszeitraum und die Anzahl der gestellten Anträge noch über die Bearbeitungsdauer Auskunft geben.

Wir fordern Herrn Braun deshalb auf, sein Amt so zu organisieren, dass eine fristgemäße Bearbeitung der Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein erfolgt.