Keinen „solidarischen Finanzierungsbeitrag“ der Kita-Träger!

Drucksache - 2083/VIII

Dringlicher überfraktioneller Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU (Initiator)


Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat gegen einen „Solidarischen Finanzierungsbeitrag der Kita-Träger“ einzusetzen.


Begründung:
Nach Presseberichten beabsichtigt die Senatsverwaltung für Bildung von den Kita-Trägern eine Rückvergütung von 25 % der gezahlten Sachkosten für die Monate März bis Mai 2020 einzufordern. Diese als „Solidarischer Finanzierungsbeitrag der Kita-Träger“ betitelte Rückforderung soll einen angeblich geringeren Betriebsaufwand der Träger während der Corona-Zeit ausgleichen. Hiervon wären auch zahlreiche Träger in Marzahn-Hellersdorf betroffen.

Der Senat verkennt bei dieser Überlegung, dass auch die Kita-Träger und vor allem deren Mitarbeiter in den letzten Monaten im Rahmen der Notbetreuung und darüber hinaus trotz schwieriger Umstände für die Kinder da waren, z.B. auch mit vielfältigen virtuellen Angeboten.

Die Mitarbeiter in den Kitas haben zudem ungeachtet des eigenen gesundheitlichen Risikos die vom Senat den Eltern versprochene und stetig ausgeweitete Kinderbetreuung, z.B. für systemrelevante Berufe, trotz Corona sichergestellt. Die Mitarbeiter und Träger haben damit in den vergangenen Monaten bereits einen erheblichen Solidarbeitrag für unsere Stadt geleistet. Die Kita-Träger nun nachträglich mit einer Rückforderung zu konfrontieren ist nicht solidarisch.

Die Kita-Träger und ihre Mitarbeiter brauchen angesichts ihres großen Engagements in der Krise ein deutliches Zeichen der Wertschätzung des Senats und keine Kürzung von Geldern.

Die insoweit vom Senat bemühte Argumentation eines Corona bedingt geringeren Betriebsaufwands geht an der Realität in den Kitas vorbei. Die monatlichen Fixkosten, wie Miete, sind verbrauchsunabhängig überwiegend gleichgeblieben, während für die Träger noch zusätzlich Kosten z.B. für Desinfektions- und Hygieneartikel sowie auch für technische Ausrüstung von Heimarbeitsplätzen, z.B. für virtuelle Angebote, hinzugekommen sind.

Die vertragliche Rahmenvereinbarung Tageseinrichtungen (RV Tag) muss daher unverändert ohne einen pauschalen Abzug gelten. Hierfür muss sich das Bezirksamt im Interesse der Träger in Marzahn-Hellersdorf gegenüber dem Senat einsetzen.

Begründung der Dringlichkeit:
Eine Information über die Pläne des Senats erfolgte erst nach Drucksachenschluss durch eine Pressemeldung der BZ am 13. Juni 2020. Angesichts der nach dieser Meldung und vom Senat bestätigten Gespräche ist es wichtig, dass sich die BVV von Marzahn-Hellersdorf mit diesem Thema beschäftigt und für die Kita-Träger stark macht.