Neue Regeln über kostenlose Beförderung von Schülerinnen und Schülern

Marzahn-Hellersdorf

Ds. 1418/VIII

Antrag der Fraktion DIE LINKE


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Website des Bezirksamtes über die ab dem 01.02.2019 geltenden neuen Regeln für die kostenlose Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu informieren.

Begründung:
Aufgrund von Vorgaben des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) des Bundes galt beim Ticket für Schülerinnen und Schüler mit „berlinpass-BuT“ bislang, dass Schülerinnen und Schüler auf die Schülerbeförderung angewiesen sein müssen. Regelmäßig wird dies über eine Abstandsregelung konkretisiert. Der Weg zur Schule musste demnach mindestens einen Kilometer (Grundschule) beziehungsweise zwei Kilometer (Oberschule) betragen, damit Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf ein ermäßigtes (seit 01.08.2018 kostenloses) Schülerticket haben. Kinder, die zwar einen berlinpass haben, aber zu nah an der Schule wohnen, hatten demnach bislang keinen Anspruch auf Ermäßigung.
Der rot-rot-grüne Senat hat die notwendigen Finanzmittel bereitgestellt, um künftig auf die „Abstandsregelung“ beim kostenlosen Schülerticket für Kinder und Jugendliche mit berlinpass zu verzichten. Ab dem 01.02.2019 entfällt die bisherige Kilometerbegrenzung für die kostenlose Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler. Anspruchsberechtigt ist jedes Kind ab vollendetem 6. Lebensjahr, soweit ein Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag des Haushaltes besteht.