Eltern Zutritt zu Kita gewähren
Drucksache - 0203/IX
Überfraktioneller Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, den Musterhygieneplan für Berliner Kindertagesstätten dahingehend zu überarbeiten, dass Eltern diese auch im eingeschränkten Regelbetrieb betreten können. Der Satz „Im eingeschränkten Regelbetrieb und im Notbetrieb sollen die Eltern die Einrichtungen nicht betreten.“ soll aus dem Musterhygieneplan gestrichen werden.
Begründung:
Seit 24.01.2022 befinden sich die Berliner Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Laut Musterhygieneplan der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gilt in dieser Zeit „Die Eltern dürfen die Einrichtungen grundsätzlich nicht betreten (Ausnahmen sind z. B. ein Unfall des Kindes oder die Begleitung im Rahmen der Eingewöhnung).“. Dies bedeutet in der Praxis, dass Eltern ihre Kinder nicht mehr in die Kita bringen, dort aus- bzw. anziehen und in der Gruppe abgeben, sondern dass die Übergabe an die Betreuungskräfte bereits draußen vor der Einrichtung stattfindet. Für Kinder ist diese ungewohnte Situation häufig mit viel Unsicherheit und Ängsten verbunden. Gleichzeitig werden bei diesem Vorgehen sehr viele der ohnehin knappen Personalressourcen gebunden. Gruppen müssen dabei zwingend mit mindestens 2 ErzieherInnen besetzt sein, da eine Fachkraft die Kinder an der Tür abholt bzw. bringt, während die andere Fachkraft bei den anderen Kindern bleibt. Das hat zur Folge, dass Kitas seit Umsetzung dieser Regelung ihre Öffnungszeiten deutlich einschränken mussten. Dies wiederum bedeutet, dass Eltern sich in ihrer eigenen Berufsausübung wegen fehlender Kinderbetreuung einschränken müssen.
Sofern alle anderen Hygienemaßnahmen konsequent umgesetzt werden, ist nicht davon auszugehen ist, dass Eltern das Infektionsgeschehen in Kitas wesentlich vorantreiben. Die Handhabung der letzten Monate, wo Eltern unter Beachtung der Hygienemaßnahmen die Kita betraten, hat gezeigt, dass dieser Umstand keine deutliche Erhöhung der Ansteckung mit sich bringt bzw. die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in Anbetracht der weitreichenden negativen Konsequenzen für Kita, Eltern und Kinder nicht gegeben ist.
