Bürgerbeteiligung nicht dem Rotstift opfern! - Keine Mittelkürzung für die Anlaufstellen für Bürgerbeteiligung
Drucksache - 1493/IX
Antrag Fraktion DIE LINKE
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die notwendigen Mittel zur Umsetzung der "Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten der räumlichen Stadtentwicklung" und dem "Umsetzungskonzept für die Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung" in den Bezirken i.H.v. 250.000 € jeweils für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 bereitgestellt werden.
Begründung:
Die Bezirke haben zur Bürgerbeteiligung bezirkliche Anlaufstellen (sog. "Bezirkliche Räume für Beteiligung") eingerichtet. Die entsprechenden Maßnahmen wurden mit 250.000 € je Haushaltsjahr finanziert. Die entsprechende Finanzierung soll nunmehr auf 133.000 € pro Bezirk und Haushaltsjahr im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024/2025 reduziert werden.
Diese Mittelkürzung gefährdet die inhaltliche Arbeit und Umsetzung der Bürgerbeteiligung. Es steht zu erwarten, dass die erst vor kurzem eingerichteten Anlaufstellungen wieder geschlossen und das etablierte Angebot zur Beteiligung von Bürger*innen deutlich eingeschränkt werden muss. Dies wäre ein desaströses Signal an die Bevölkerung und würde dem Anspruch einer modernen und bürgernahen Politik deutlich widersprechen.
Die BVV Marzahn-Hellersdorf unterstützt deshalb mit dem Beschluss dieses Antrags explizit die Stellungnahme der Bezirksbürgermeister*innen und stellt sich hinter die Forderung zum Erhalt der Bürgerbeteiligung in den Bezirken.
Denn „[e]ine Mittelkürzung würde das Vertrauen der Zivilgesellschaft in das Versprechen von Politik und Verwaltung, Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger besser umzusetzen, empfindlich stören. Die Bezirke wären gezwungen abzuwägen, wann und wo Beteiligungen künftig noch umgesetzt werden können. Eigene, zusätzliche Budgets stehen den Anlaufstellen auf Grund der prekären Haushaltslage nicht oder nur sehr begrenzt zur Verfügung. [Es wird] deshalb nachdrücklich [empfohlen], die geplante Reduzierung der Mittel zu korrigieren und die Budgets von jährlich 250.000 Euro für den Betrieb der bezirklichen Anlaufstellen beizubehalten.“