Betrieb der Seewasserregulierungsanlage Habermannsee bis zum 31. 12. 2029 verlängert

Die wasserbehördliche Erlaubnis zum Betrieb der Seewasserregulierungsanlage am Habermannsee vom 03.03.2010 hatte eine Gültigkeit bis zum 31.12.2019. Mit Hilfe der Seewasserregulierungsanlage im Habermannsee werden die Wasserstände auf eine Ordinate von 34,90 m NN abgesenkt, deren Wert aus ökologischen Gründen gemäß der erteilten wasserbehördlichen Erlaubnis nicht unterschritten werden darf. Zur Entnahme von Wasser aus dem Habermannsee zum Zwecke der Wasserregulierung musste die Wasserbehörde des Senats erneut eine Genehmigung erteilen.

Dazu erklären Kristian Ronneburg, Wahlkreisabgeordneter für Hellersdorf-Süd/Kaulsdorf-Nord, und Eberhard Roloff, Verordneter der Linksfraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf: 

Die Verlängerung der Betriebserlaubnis der Seewasserregulierungsanlage Habermannsee durch die Wasserbehörde des Senats bis Ende 2029 ist eine gute Nachricht für viele Bürgerinnen und Bürger in Kaulsdorf und Mahlsdorf. Wir möchten uns ausdrücklich beim Verein “SOS Grundwasser”, der sich für die rechtzeitige Beantragung der Verlängerung eingesetzt hat, sowie bei den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf bedanken.

 

Bild: Lotse, Habermannsee Berlin 899-781-(118), CC BY-SA 3.0