Verletzung des Schulgesetzes in Marzahn-Hellersdorf seit 2020! Gesundheitsschutz für Erst- und Zweitklässler*innen unwichtig?

Wie aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage hervorgeht, wurden vor dem Schuljahr 2020/21 bei 1482 und vor dem Schuljahr 2021/22 bei 1903 Kindern keine Schuleingangsuntersuchungen durchgeführt. Diese Kinder wurden also ohne Einschulungsuntersuchungen eingeschult. Da diese Untersuchungen in Berlin nach dem Schulgesetz verbindliche Pflichtuntersuchungen sind, ist das ein Verstoß gegen das Schulgesetz. Dieser wird vorrangig mit der Coronasituation begründet.

Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage KA-111/IX „Zur Gewährleistung der Schuleingangsuntersuchungen“ durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf erklärt Regina Kittler, Schulpolitische Sprecherin der Linksfraktion:

Diese Untersuchungen wurden auch nicht nachgeholt und werden das nach Aussage der Stadträtin Frau Bienge auch nicht. Die Begründung „Ein Nachholen der versäumten Untersuchungen ist nicht in Planung, da die berlinweite einheitliche Untersuchung nur bei Kindern zwischen dem 5. und 6. Lebensjahr durchgeführt werden darf.“ ist für die Linksfraktion nicht hinnehmbar! Noch dazu signalisiert die Formulierung, dass ein Nachholen nicht zulässig wäre. Das Gegenteil ist der Fall, sagt §52 des Berliner Schulgesetzes.

Ob gerade die jüngsten Schüler*innen untersucht werden müssen, ob sie gesund sind und ob sie eine besondere Förderung brauchen, kann nicht davon abhängig gemacht werden, ob es in bisher geregelten Zeiten möglich war oder ist.

Ich fordere deshalb, dass bei den betroffenen 3385 Kindern so schnell wie möglich entsprechende Untersuchungen nachgeholt werden.

 

Die vollständige Anfrage und die Antworten des Senat gibt es hier.