Solidarität mit der VVN-BdA

Marzahn-Hellersdorf

Mit völligem Unverständnis haben wir die Verurteilung des Landesgeschäftsführers der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) Markus Tervooren zur Kenntnis genommen.

Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für alle Antifaschist:innen. Die VVN-BdA und ihre Vertreter:innen sind seit vielen Jahrzehnten verlässliche Kämpfer:innen für Demokratie und gegen extrem rechte Bestrebungen. Die Gründe für das Urteil erscheinen fadenscheinig. Wir hoffen, dass der Landesgeschäftsführer in einem Berufungsverfahren erfolgreich sein wird. Wir stehen fest an der Seite aller Menschen, die sich gegen antidemokratische Erscheinungen zur Wehr setzen und sich für Demokratie und Menschenrechte engagieren.

Gute Nachrichten gibt es dagegen zur Gemeinnützigkeit der VVN-BdA: Nachdem Ende 2019 diese entzogen wurde, wurde sie jetzt für das Jahr 2019 wieder gewährt. Das geht aus einem Schreiben des Berliner Finanzamtes für Körperschaften I vom Mittwoch, 24. 3. 2021 hervor. Der Grund dafür: Der Bundesverband der VVN-BdA werde nicht mehr vom bayerischen Verfassungsschutz als extremistische Organisation geführt. Als einziger Geheimdienst hatte der bayerische Verfassungsschutz den Landes- und Bundesverband als extremistisch eingestuft. Wir sind froh, dass diese Form der Kriminalisierung von Antifaschist:innen ein Ende hat. Jetzt muss auch für die Jahre 2016-2018 wieder die Gemeinnützigkeit zuerkannt werden.

Aktualisiert am 26. März 2021