Persönliche Erklärung zum 70. Jahrestag der Verkündigung der UN-Menschenrechtscharta

Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,

am 10. Dezember 1948 haben sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen zu einer Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verständigt und diese gezeichnet. Sie wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris verkündet. Der Kern dieser Erklärung besteht im Grundsatz: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

In den vergangenen 70 Jahren wurde diese UN Menschenrechtscharta zum Maßstab an die Politik der Mitglieder der Vereinten Nationen. Die hier aufgenommenen Menschenrechte gehören auch für uns als gewählte und vereidigte Bezirksverordnete zu den elementaren, grundlegenden Rechten, ohne die ein geordnetes Miteinander nicht möglich ist.

Es ist kein Zufall, dass diese Erklärung so kurz nach dem Ende des 2. Weltkrieges verkündet worden ist. Gerade der vom deutschen Faschismus ausgehende Weltkrieg mit seinen vielen Millionen Opfern hat gezeigt, was für verheerende Auswirkungen die strikte Missachtung der Menschenrechte haben kann. In Konsequenz dieses fürchterlichen Krieges haben die Unterzeichnerstaaten sich dem Grundsatz der Gleichheit aller Menschen verpflichtet.

Das bedeutet nicht, dass alle Menschen identische Situationen vorfinden. Aber es verpflichtet, alle Menschen mit der gleichen Würde zu behandeln und ihnen die gleichen Entwicklungschancen zu ermöglichen. Auch für uns gilt der Artikel 1 dieser Charta, nachdem alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten sind und sich im Geiste der Brüderlichkeit begegnen sollen.

Rassismus, Diskriminierung wegen der Herkunft oder des Geschlechts, der eigenen Sexualität, der Religion und Ausländerfeindlichkeit widersprechen der hier beschlossenen Charta und sind deshalb von uns als gewählte Volksvertreter*innen zu bekämpfen.

Auf einer Konferenz der Vereinten Nationen wurde in Marrakesch ein globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration im Sinne des Artikel 14 der Menschenrechtserklärung beschlossen. Unsere Regierung und 163 weitere Länder haben im 70. Jahr der Allgemeinen Erklärung über die Menschenrechte den Migrationspakt beschlossen.

Wenngleich ich als Linker viele Kritikpunkte zu den zu wenig dargestellten Fluchtursachen und Gründen für Kriege und Bürgerkriege habe, so begrüße ich, dass sich unsere Regierung und die Bundeskanzlerin Frau Merkel dem Ziel, nachdem die Arbeits- und Lebensbedingungen von Migranten verbessert werden sollen und dass Familien und Kinder besonderen Schutz erhalten werden, stellt.

Für uns als Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung ergibt sich die Verantwortung, alle Möglichkeiten der Selbstbestimmung von Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlingen zu nutzen und durch eigene Anstrengungen die Voraussetzungen für deren Integration zu gewähren.

Dabei wünsche ich uns viel Erfolg!