Wenn der Spielspaß teuer wird: Keine Heranführung von Kindern und Jugendlichen an Glücksspiele

Kinder, Jugend und FamilieNetzpolitikMarzahn-Hellersdorf

Mobiles Internet und App-Stores mit ihrer Auswahl an unterschiedlichsten Spielen sind einerseits praktisch und erlauben Kreativität und Unterhaltung, bergen andererseits aber auch Risiken wie der Anreiz, Geld für Spiele auszugeben - so genannte Mikrotransaktion, die das Spielerlebnis verbessern, wenn man kleine Beträge bezahlt. Dazu kommen Algorithmen, die darauf angelegt sind, die Spieler*innen zum Geldausgeben zu animieren. Diese Logiken können besonders von Kindern noch nicht durchschaut werden. Hier muss der Kinder- und Jugendschutz mit der Zeit gehen und handeln. 

Deshalb haben wir in der Bezirksverordnetenversammlung im Oktober einen Antrag eingebracht, der sich dieser Thematik stellt. Wir setzen uns dafür ein, dass unser Jugendamt einen Antrag zur Prüfung einer Indizierung von Apps mit sogenannten simulierten Glücksspielen bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien einbringt. 

Dazu erklärt unser Sprecher für Migration und Integration, Jan Wiechowski: 

Nicht nur, dass diese Art der Spiele für Kinder und Jugendliche aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes sehr fragwürdig scheinen, es könnte durchaus sein, dass mit diesen Apps Kinder an Glücksspiele herangeführt werden sollen, denn zu den Investoren der Entwickler*innen dieser Apps zählen unter anderem Online-Casinos und Sportwettseiten.  

Jugendliche und besonders Kinder lieben die kreativen und bunten Spiele, viele von ihnen sind ohne Altersbegrenzung freigegeben. Die freiwilligen Kontrollen der App-Stores funktionieren nur bedingt. Sicher ist es immer ein Abwägen und Ausprobieren zwischen Entwickler*innen von Apps und Kontrollbehörden darüber, was erlaubt ist und was nicht. Die digitalen Strukturen beschleunigen diesen Wettlauf noch mehr. 

Wir als Linksfraktion stellen uns den Herausforderungen des digitalen Zeitalters und sorgen dafür, dass unser Bezirk mit gutem Beispiel voran geht.

Den vollständigen Antrag finden Sie auf der Seite des Bezirksamts.