BVV Marzahn-Hellersdorf schließt Wohnbebauung in Innenhöfen aus – Grün und soziale Infrastruktur haben Vorrang

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Wohnungen in Marzahn-Hellersdorf, wie in ganz Berlin, rasant gestiegen. Immer mehr Einwohnerinnen und Einwohner zählen die einzelnen Berliner Bezirke. Neben dem Wohnungsneubau muss auch die soziale Infrastruktur – Kindergärten, Schulen, Bibliotheken, etc. – Schritt halten. Damit die Wohnqualität in den einzelnen Kiezen erhalten bleibt, muss auch auf einigen Flächen, die als Baugrundstücke ausgewiesen sind, auf Wohnbebauung verzichtet werden. Dies betrifft im Besonderen Innenhöfe, auf denen früher einmal z.B. Kindergärten gestanden haben. Konkret geht es um sechs Grundstücke in Marzahn-Hellersdorf.

Im Januar 2020 hat die Bezirksverordnetenversammlung mit großer Mehrheit hierzu einen Beschluss gefasst. In dem von der Linksfraktion initiierten und von SPD, CDU und Bündnisgrünen unterstützten Beschluss wird das Bezirksamt aufgefordert, die sechs betroffenen Grundstücke vom Land Berlin wieder ins bezirkliche Vermögen zu holen. Eine Wohnbebauung soll grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die einzelnen Fachämter müssen nun überlegen, ob sie eines dieser Grundstücke künftig für Angebote der sozialen Infrastruktur nutzen möchten. Jene Grundstücke, die nicht für eine solche Nutzung vorgesehen sind, sollen als Grünflächen ausgewiesen werden. Die Linksfraktion schlägt vor, dass geprüft wird, ob die dann als Grünflächen auszuweisenden Grundstücke durch die Anwohnerinnen und Anwohner als Gemeinschaftsgärten genutzt werden können.

In den betroffenen Kiezen haben sich zum Teil auch Anwohnerinnen und Anwohner zusammengefunden, um ihre Interessen gemeinsam zu vertreten. Wir unterstützen diese Bürgergruppen. Mit den Anwohnerinnen und Anwohnern der Luzinstraße fand bereits eine Bürgerversammlung zusammen mit Bezirksbürgermeisterin Dagmar Pohle statt.

Für ein Grundstück in der Mark-Twain-Straße hat sich das Bezirksamt bereits für einen neuen Kindergarten entschieden. Bei einem weiteren Grundstück gibt es erste Überlegungen, die Fläche als sogenannte Vorhaltefläche (wird erst später einmal bei Bedarf genutzt) für eine Bibliothek zu sichern. An anderer Stelle wie im Innenhof des Teterower Ring wird ein noch vorhandenes, ehemaliges Kindergartengebäude ebenfalls für die soziale Infrastruktur des Bezirks genutzt.

Mit dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung wurde eine wichtige Grundlage zur weiteren Entwicklung bei der Wohnbebauung gelegt. Enge, verkehrlich schlecht erschlossene Innenhofbereiche werden von einer Verdichtung durch Wohnhäuser ausgenommen. Dafür wird die soziale Infrastruktur gestärkt. Da wo bereits früher einmal ein Kindergarten stand, können auch zukünftig wieder Kinder spielen. Das Maß der früheren Bebauung bleibt bestehen.